Leserbriefe

S21: Fildertunnel ohne Baurecht?

Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „Die Tunnelbohrmaschine ist bestellt“ vom 31. Januar. Über den Auftrag wird sich Martin Herrenknecht bestimmt gefreut haben, denn das ist der erwartete Lohn für seine äußerst großzügigen Spenden an CDU und SPD, über die in der Presse berichtet wurde. Der Einsatz ist allerdings noch ungewiss, denn am Montag wurden ernsthafte Zweifel laut, ob das Baurecht überhaupt noch vorhanden ist. In der Erörterung mit dem Regierungspräsidium am 30. Januar über den „Fildertunnel“ wurde in einer spannenden Auseinandersetzung deutlich, dass schon 2003 bei dem Abschnitt 1.1 „Tunnelbahnhof“ der Vorstandsbeschluss der Bahn aus 2001 gültig war. „Insgesamt gilt für neue Projekte wie beispielsweise das Projekt Stuttgart 21 grundsätzlich, dass eine Umsetzung erst nach abgeschlossenem Planfeststellungsverfahren erfolgt.“

Also ganz klar: In Abschnitten planen, aber erst bauen, wenn alle Planungen abgeschlossen sind. Diese logische Festlegung wurde getroffen nach kostspieligen schlechten Erfahrungen der Bahn. Das EBA als allgewaltige Behörde hat es etwas anders formuliert, aber erwähnt, dass „ein vorläufiges positives Gesamturteil“ vorliegen muss. Das war damals das Märchen von acht Gleisen im Tunnel, die doppelt so viele Züge durchschleusen wie 16 Gleise bisher.

Jetzt sind wir neun Jahre weiter und das Märchen ist zu Ende. Der Stresstest quälte nur noch 49 Züge durch die Röhre, inzwischen kommen unabhängige Fachleute nur auf 32 Züge, die Planungen am Flughafen stocken, 4,5 Milliarden sind verbraucht, das Ende nicht absehbar. Alles Murks 21. „Mehr Verkehr auf die Schiene“ geht nicht mehr mit S21. Da bleibt nur der Kopfbahnhof K21 plus mit Solardach, ZOB und dem Schlosspark.

Da mit S21 kein Nutzen, sondern sogar Schaden zu erwarten ist, entfällt auch das Bau- und Zerstörungsrecht für einzelne Abschnitte wie den Fildertunnel, aber auch den Südflügel. Das wird noch spannend für die Tunnelbohrmaschine und Herrenknecht.

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