Leserbriefe

Radwege sind nicht sicherer

Ralf Epple, Frickenhausen. Zum Artikel „Anklage nach tödlichem Radunfall“ vom 15. Juli. Der Tod der Joggerin ist fraglos eine traurige Sache und hätte so niemals passieren dürfen. Ein Radfahrer muss beim Überholen sicher sein, dass die Fußgänger ihn bemerkt haben und er ungefährdend überholen kann. Eine hohe Differenzgeschwindigkeit ist immer gefährlich!

Dieser bedauerliche Vorfall zeigt aber auch, dass Radfahrer und Fußgänger auf gemeinsamen Wegen kaum harmonieren. Deshalb müssen Fahrräder gemäß Straßenverkehrsordnung die Fahrbahn benutzen, was viele Autofahrer nicht akzeptieren möchten. Aus Angst vor Repressalien fuhr eventuell auch die 70-jährige Radfahrerin unzulässigerweise auf dem Gehweg. Sie stürzte auf die Fahrbahn und wurde vom Lkw überrollt.

Ein Unding ist es für mich, dass Verkehrsplaner unter dem Deckmantel der Sicherheit Radwege inflationär mit Radwegschildern benutzungspflichtig ausschildern, obwohl dies eine absolute Ausnahme sein muss. Es ist für mich klar, dass sie damit Radfahrer von der Fahrbahn verbannen wollen, denn es gibt unzählige Belege, dass Radwege gefährlicher sind als die Benutzung der Fahrbahn. Und: Man kommt nicht voran! Wir sehen, dass hohe Differenzgeschwindigkeiten möglich sind. Demnach haben schnellere Radfahrer auf Radwegen naturgemäß noch ein weitaus höheres Risiko, als es die langsameren ohnehin schon haben.

Doch welcher Autofahrer würde auf der Fahrbahn einen 30 km/h fahrenden Radfahrer mit lediglich 50 überholen, wenn doch 100 erlaubt ist? Der Radfahrer hat Spur zu halten und nicht unvermittelt die Seite zu wechseln. Sonst ist er schuld. Doch das Allheilmittel darf nicht Radweg heißen. Radfahren auf der Fahrbahn muss wieder zur Normalität und akzeptiert werden und nicht das ängstliche Ausweichen auf noch gefährlichere Gehwege. Zum Schutz der Fußgänger, der Radfahrer und sogar der Autofahrer, die auf der Fahrbahn deutlich weniger in Unfälle mit Radfahrern verwickelt sind. Kommt es dazu, wird oft auf fehlende Helme hingedeutet, nicht aber auf die konkrete Unfallursache, zum Beispiel Radwege, die rechts von Rechtsabbiegern verlaufen.

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