Ralf Epple, Kohlberg. Zum Leserbrief Benutzungspflicht vom 15. September. Herr Giesel zieht jetzt die StVO-Novelle von 1997 heran, um damit öffentlich kundzutun, dass entsprechend beschilderte Radwege zu benutzen sind. Dabei brachte genau diese Novelle eine Aufhebung der grundsätzlichen Benutzungspflicht mit sich. Radwege müssen seither benutzbar, zumutbar, sicher und stetig sowie straßenbegleitend sein, um gepaart mit den blauen Schildern benutzungspflichtig zu werden. Zudem müssen sie natürlich der StVO und deren Verwaltungsvorschriften entsprechen. Und weil Letzteres mehrheitlich nicht der Fall ist, sondern viele Verkehrsplaner selbst unmögliche Wege unzulässigerweise als Radwege ausschildern, die uns (nicht nur sportliche, sondern alle Radfahrer) deutlich mehr gefährden als Sicherheit bieten, fahren vor allem die Aufgeklärten unter uns an solchen Stellen lieber auf der Fahrbahn.
Wir können hier eine ganze Zeitung füllen über das Für und Wider von Radwegen. Am Ende kommt jedoch heraus, dass breite Fahrbahnen die oftmals sicherste Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer sind. Am 20. September konnte man in der Nürtinger Zeitung wieder von einem typischen Radwegunfall lesen, der so auf der Fahrbahn nicht passiert wäre, hier jedoch im Krankenwagen endete. Herr Giesel gab jetzt allerdings andere Standpunkte an als noch in dem Leserbrief davor, auf den ich damals entsprechend antwortete. Er schrieb damals: Muss ein Radweg ständig parallel neben der Straße verlaufen?; Deshalb hupe ich auch gelegentlich; Dies aber wird von den Autofahrern abverlangt und es wird auch noch geschimpft, wenn der Seitenabstand etwas eng wird. Nicht nur ich las hieraus, dass er nur Radfahrer auf Radwegen, ob benutzungspflichtig, zumutbar, in die richtige Richtung verlaufend oder nicht, akzeptiert, anderenfalls verärgert hupt und auch mal knapp überholt und dafür auch noch Verständnis erwartet! Vermeintliche Ordnungswidrigkeiten erlauben also echte Straftaten? Das geht doch etwas zu weit! Herr Giesel verhält sich doch bei Mofafahrern, die oft langsamer sind als Radfahrer, auch nicht so hoffe ich! Radfahrer fahren nicht auf der Fahrbahn, weil sie so gerne Abgase riechen und Lärm mögen, sondern um ihr Leben an bestimmten Stellen zu schützen. Er sollte doch künftig überlegen, wie er den Radfahrer korrekt überholen kann, ohne ihn zu gefährden. Anstatt ihn womöglich hupend zu schneiden, um fünf Sekunden früher an der roten Ampel zu stehen. Als Fahrzeugführer ist Herr Giesel hierzu verpflichtet!
Leserbriefe | 28.06.2025 - 05:00
Enttäuscht vom AWB
Heinz-Rüdiger Haase, Großbettlingen.
In jüngster Vergangenheit ist über die chaotische Umstellung des neuen Entsorgers der Gelben Tonne ausgiebig berichtet worden. Meine Hoffnung war, dass damit die organisatorischen Probleme der Entsorgung durch die ...