Leserbriefe

Paketzustellung für den Normalbürger

Helmut Weber, Aichtal-Neuenhaus.

Inzwischen ist es üblich, ja selbstverständlich, dass ein Paket vor der Haus- oder Wohnungstür vom Zusteller abgelegt wird und es so als zugestellt gilt, auch, wenn der private Adressat es noch nicht erhalten hat oder nie erhalten wird, weil es tatsächlich nicht angekommen oder verschwunden ist.

Ein Liefern ohne Unterschrift beziehungsweise eindeutige Bestätigung des Empfängers ist aber keine Übergabe im juristischen Sinn, was Zustelldienste gern sehen würden. Es wird daher ergänzend versucht, durch schriftliche Anfragen nach dem Abstellort einer Verbindlichkeit der indirekten Übergabe auf die Sprünge zu helfen. Da eine grundsätzliche Empfänger-Bestätigung dazu nicht ganz unproblematisch sein kann, empfiehlt es sich bei einer Antwort an Zustelldienste ausdrücklich zu bekunden, dass dabei beziehungsweise dadurch keine stillschweigende Annahmeerklärung für künftige Lieferungen erfolgt.

Es ist eine kaufmännische Unsitte, den schnellen ausliefernden Mitarbeiter zu erschaffen und gleichzeitig zu versuchen, die sich daraus ergebenden Nachteile auf vielfältige Weise dem Empfänger aufzubürden. Kunden werden über diese Art Lieferbestätigungen immer wieder vonseiten der Auftragnehmer genötigt zu zahlen, auch wenn sie keine Ware erhalten haben. Da das eine Allgemeinheit betrifft, handelt es sich um ein Politikum mit Änderungsbedarf sowie um eine öffentliche Klarstellung der Rechtsverhältnisse durch die Justiz und entsprechende Einflussnahme auf die Lieferverfahren von Zustellern.

Zur Startseite