Leserbriefe

Öffentliche Plattform für „Spaziergänger“?

Werner Fischer, Nürtingen. Zum Artikel „Spaziergang mit Beigeschmack“ vom 19. Januar.

Auch wenn die Stadt Nürtingen im Gegensatz zu anderen Städten vor dem Hintergrund rechtlicher Hürden und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bislang keine Allgemeinverfügung erlassen hat, welche diese Art von Spaziergängen untersagt, sollte man diesen Spaziergängern wenigstens keine öffentliche Plattform anbieten, in der sie sich mit ihren heldenhaften Aussagen profilieren können.

Andererseits zeigen die drei Kernaussagen in dem Artikel, auf welchem geistigen Niveau die Spaziergänger unterwegs sind. Eine Mutter, die ihre an Corona erkrankten Kinder abknutscht, um selber an Corona zu erkranken. Da aber nichts passiert, lehnt sie die Impfung ab. Ein Mann hat im Beipackzettel des Impfstoffes zwei Giftstoffe gefunden und lehnt deshalb die Impfung ab. Ein anderer Mann behauptet, dass alle Berichte der Medien über die Zustände in den Intensivstationen gekauft und verlogen sind. Von wem kann er allerdings nicht sagen.

Die Eltern, die ihre Kinder im Kinderwagen bei diesen Spaziergängen als Schutzschild vor sich herschieben, sollten überlegen, in welche Zukunft sie damit ihre Kinder schieben.

Wenn die Luft auf dem Weg ins Krankenhaus immer weniger wird, dann reicht es vielleicht nicht mal mehr zum Jammern.

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