Leserbriefe

Keine Rücksicht auf die Nachtruhe

Norbert Klimpel, Nürtingen. Zum Artikel „Stadtbalkon soll optimiert werden“ vom 25. Juni und zum Leserbrief „Lärmbelästigung am Stadtbalkon“ vom 2. Juli. Auch wir stellen als langjährige Nürtinger Einwohner immer wieder fest, dass bei Veranstaltungen bezüglich der Nachtruhe gegenüber den Anwohnern keinerlei Rücksicht genommen wird. Nicht ohne Grund ist die Nachtruhe ab 22 Uhr gesetzlich geregelt: demnach ist es von 22 bis 6 Uhr verboten, Lärm zu verursachen, durch den andere Personen in ihrer Nachtruhe gestört werden können.

Im Wörth wohnend, erleben wir die zahlreichen sommerlichen Veranstaltungen wie Drachenboot-Cup, Neckarfest und, aktuell, im Hölderlingarten donnerstags. Beim Veranstaltungsende, das oftmals auf 24 Uhr erweitert wird, dauert es meist mehrere Stunden, bis endgültig Ruhe einkehrt. Fast immer wird das festgelegte Veranstaltungsende nicht eingehalten und eigenmächtig vom Veranstalter verlängert.

Die gesetzlich festgelegte Nachtruhe ab 22 Uhr wird grundsätzlich ignoriert. Musik wummert nach 22 Uhr immer noch in unveränderter Lautstärke, der Geräuschpegel des Publikums, zu diesem Zeitpunkt oft nach reichlichem Alkoholgenuss, ist rücksichtslos hoch.

Die zuständigen Ämter unserer Stadtverwaltung haben bei meinen öfteren Beschwerden keinerlei Verständnis für die Belange der Anwohner gezeigt. Wir haben den Eindruck, die Stadtverwaltung handelt hier nach dem Motto „Lärm um jeden Preis“ und gibt den Veranstaltern keinerlei Vorgaben zur genauen Einhaltung des Musik-/Veranstaltungsendes und zur Beachtung der gesetzlich geregelten Nachtruhe.

Noch eine Anmerkung zum „Stadtbalkon“: Nürtingen hat einen gut funktionierenden Innenstadtring, um den uns viele Kommunen beneiden. Warum die Befürworter des „Stadtbalkons“ diese bewährte Verkehrsführung für ein Prestigeobjekt aushebeln, ist völlig unverständlich und erscheint gedankenlos.

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