Leserbriefe

Keine Rechtfertigung für Wettgeschäfte

Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „So wollte der mutmaßliche Täter Geld machen“ vom 22. April. Über den verbrecherischen Anschlag auf den Bus von Borussia Dortmund (BVB) schreibt Klaus-Dieter Oehler unter anderem: „ . . . bei dem mit Gewalt versucht wurde, den Börsenkurs zu beeinflussen, um daraus Profit zu schlagen“. Diese „Wette auf den Tod“ wurde in dem Bericht der ARD-Tagesthemen auch mit der Frage nach einem „Kapitalverbrechen“ verbunden, denn Wirtschaftskriminalität mit dem Ziel „Profit aus der Beeinflussung von Börsenkursen zu schlagen“, ist in kapitalkräftigen Kreisen üblich und leider auch legal, nicht nur in Deutschland. Auch unsere Banken sind dabei, denn dieses „Spiel“ wird unter anderem auch mit Wetten auf steigende Weizenpreise betrieben, sodass arme Menschen verhungern müssen auf der ganzen Welt – ganz „legal“.

Im Gegensatz zu den Bomben, die Elend und Hungersnot mit sichtbarer brutaler Gewalt erzwingen – der US-Einsatz der „Mutter aller Bomben“ in Afghanistan war ein schändlicher Höhepunkt –, sind diese legalen Wetten eine anscheinend gewaltfreie Waffe, die aber entsetzlich viel Elend bei den Armen anrichtet, damit Reiche noch mehr Profit ansammeln können, übrigens wieder einmal ohne eigene Leistung und steuerfrei. Die schwierige Hilfe gegen den Hunger, wie zum Beispiel in Afrika und im Jemen, wird dann von all den Menschen versucht, die Mit-Leid ernst nehmen und für eine bessere Welt eintreten.

Das BVB-Verbrechen wurde anscheinend mit Hilfe der „Stuttgarter Handelsplattform EUWAX“ erkannt – zum Glück. Aber das kann keine Rechtfertigung dafür sein, diese Wettgeschäfte weiterhin „legal“ zu betreiben und damit sogar tödliche BVB-Verbrechen fördern.

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