Leserbriefe

Keine Grabsteine aus Indien und China

Gerlinde Maier-Lamparter, Köngen. Zum Artikel „Das Aus für Grabsteine aus Kinderarbeit?“, vom 8. März. Mich freut, dass es für Kommunen in Baden-Württemberg nun möglich ist, ihre Friedhofssatzungen anzupassen und Grabsteine aus Kinderarbeit in ihrer schlimmsten Form (nach der ILO Kernarbeitsnorm 182) zu verbieten. Für mich ist es allerdings unverständlich, dass in Baden-Württemberg (anders als in Nordrhein-Westfalen) die Kommunen nicht verpflichtet werden, das Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit in ihre Friedhofssatzungen zu übernehmen. So ist es wieder einmal eine freiwillige Sache und ich hoffe, dass die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in vielen Kommunen eine Änderung ihrer Satzung einfordern.

Wie wenig Freiwilligkeit bringt, sah man beim Monitoring des Nationalen Aktionsplans zu Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Nur 13 bis 17 Prozent der betreffenden Unternehmen erfüllen ihre Sorgfaltspflicht. Ein Mangel des Gesetzes ist es auch, dass Betriebe auf eine schriftliche Selbsterklärung über die Provenienz der Steine zurückgreifen dürfen, wenn es ihnen ohne zumutbare Belastung nicht möglich ist, ein Zertifikat vorzulegen.

Kindern in Indien und China ist es allerdings ohne weiteres zumutbar für Grabsteine in Deutschland ihre Gesundheit zu ruinieren. Kundinnen und Kunden sind daher aufgerufen, schon jetzt beim Kauf von Grabsteinen bei den Steinmetzbetrieben nachzufragen, woher die Steine stammen und nur solche zu verlangen, die ohne Kinderarbeit produziert wurden. Es gibt sie: entweder aus europäischer Produktion oder mit Zertifikat. Ich freue mich auf einen baldigen Zeitungsbericht von Frau Gierlichs, in dem das Fragezeichen durch ein Ausrufezeichen ersetzt wurde: „Das Aus für Grabsteine aus Kinderarbeit in Köngen/Wendlingen und . . . “

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