Egon Eigenthaler, Nürtingen. Seit einigen Jahren beobachten wir, bei unseren Spaziergängen im Bauernwald entlang der Aich, die rasante, flächendeckende Ausbreitung einer derzeit lila blühenden Pflanze. Es handelt sich um das Indische Springkraut, das wegen seinem raschen und bis zu zwei Meter hohen Wuchs die standortgerechte heimische Vegetation überwuchert und mit seiner enormen Produktion, Schwimmfähigkeit und Schleudertechnik des Samens (bis zu zehn Meter) die bisherige Artenvielfalt aus nährstoffreichen, feuchten Auen und Waldlichtungen verdrängt. Zumal eine Pflanze mit ihrer enormen Samenproduktion, innerhalb von zwei Jahren, eine Bestandsgröße von bis zu einer Million Exemplaren entwickeln kann.
Selbst die abgeknickten Stängel können an ihren Knoten neue Wurzeln bilden. So können die abgestorbenen Pflanzenmassen die Keimung anderer Arten behindern, was sich selbst auf die Naturverjüngung der Bäume negativ auswirken soll. Sein nur faustgroßer Wurzelballen ist nicht in der Lage, an Hängen und Gewässerufern das Erdreich zu halten und der Erderosion wirksam zu begegnen. Das lesen wir in einer Projektarbeit von Verena Blümel, Martin Götze und Uwe Schütz, Hochschule für Forstwirtschaft, Hochschule für angewandte Wissenschaften Rottenburg. Wir erfahren auch, dass die Heimat des Indischen Springkrauts das Himalaja-Gebirge von Kaschmir bis Nepal ist, dass es über England 1839 als Zierpflanze in viele europäische Gärten gelangte und von dort über und durch die Gartenzäune sich auch bei uns ausbreitete, dass es neben zahlreichen nicht kontrollierbaren Verbreitungsarten sogar von Imkern als vermeintlich gute Herbsttracht ausgesät wurde.
Wir erkennen daraus die Gefahren und negativen Auswirkungen auf unsere heimische Artenvielfalt, deren Schutz das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) mit seiner Verpflichtung regelt: „. . . wildlebende Tiere und Pflanzen . . . in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen“ (Paragraf 2 Absatz 1, Nummer 9) und „… die Verpflichtung, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Gefahr der Verfälschung der Tier- und Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten durch Ansiedlung und Ausbreitung von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten abzuwehren (Paragraf 41)“. Auch Paragraf 3 und 31 folgende regeln, dass die Uferzonen den heimischen Tieren und Pflanzen vorbehalten sein müssen (Natura 2000). Obwohl es angeblich auch für Menschen genießbar ist, hat dieser Neophyt bei uns kaum tierische Fressfeinde, was eine natürliche Bekämpfung erschwert. Es sei denn, unser Förster überzeugt sein Wild vom „hohen Nährwert“ und „vorzüglichen Genuss“ des Indischen Springkrauts.
Leserbriefe | 28.06.2025 - 05:00
Enttäuscht vom AWB
Heinz-Rüdiger Haase, Großbettlingen.
In jüngster Vergangenheit ist über die chaotische Umstellung des neuen Entsorgers der Gelben Tonne ausgiebig berichtet worden. Meine Hoffnung war, dass damit die organisatorischen Probleme der Entsorgung durch die ...