Leserbriefe

Impfnachweis und 5G-Strahlung

Professor a.D. Helmuth Kern, Neckartenzlingen. Zu den Artikeln: „Tickets nur noch gegen Impfnachweis?“ und „Dänemark setzt auf digitalen Impfpass?“ vom 4. Februar. Rechte für Geimpfte werden diskutiert: Wirtschaft, Politik, Ethikrat. Sachlichkeit tut not, Fragen müssen geklärt werden: Wie lange hält die persönliche Immunität durch die Vakzine an? Wie lange sind Geimpfte Träger des Virus? Wann wird aus der bedingten Zulassung der EMA, die nur für ein Jahr gilt, eine reguläre? „Bedingte Zulassung heißt, dass die Impfstoffe noch vor Abschluss der vollständigen klinischen Prüfung auf den Markt gebracht werden dürfen.“ (SWR-Wissenschaftsredakteurin Anja Braun am 20. November 2020). Wie gut schützen die Impfungen bei Mutanten, Kombimutanten? Offene Fragen, die eine Diskriminierung keineswegs zulassen, weder in der Wirtschaft noch beim Staat.

Deswegen kommt es jetzt darauf an, das individuelle Immunsystem durch eine gesunde Lebensweise, die Körper, Seele und Geist gleichermaßen betrifft, zu stärken. Und: Die Politik muss das ihre für eine gesunde Umwelt tun. Dazu gehört auch die Strahlenschutzpolitik. So ist es gut, dass das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vor Kurzem ein Forschungsvorhaben gestartet hat, in dem untersucht werden soll, wie sich die 5G-Strahlung auf menschliche Zellen auswirkt. Doch es macht nachdenklich, wenn dieses Vorhaben Professor Lerchl übertragen worden ist. Er wurde am 11. Dezember 2020 vom Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung der REFLEX-Studie (2004), die ein erbgutschädigendes Potenzial der Mobilfunkstrahlung deutlich gemacht hatte, verurteilt. Diese führte in Medien und Politik dazu, hinsichtlich einer Gefährdung durch Handystrahlung Entwarnung zu geben. Es wird deutlich: Was jede und jeder für sein persönliches Verhalten und seine Entscheidungen braucht, sind zuverlässige, wissenschaftsbasierte Daten und Fakten. Das gilt für das Impfthema und den neuen Mobilfunkstandard 5G gleichermaßen.

Zur Startseite