Leserbriefe

Hoffen auf Einigung im Bundesrat

Gerhard Ostertag, Bissingen. Zum Artikel „Keine Einigung bei Bestrafung von Rowdys“ vom 19. September. Wenn es nur um die Raser ginge und die ihnen zugedachten Strafen, sei es Fahrverbot oder die jeweilige Höhe des Bußgeldes, könnte man das derzeitige Hickhack um den Anfang Juli außer Kraft gesetzten Bußgeldkatalogs mit einem Achselzucken abtun. Es geht aber um mehr.

Die Ende April in Kraft getretene Novelle zur Straßenverkehrsordnung beinhaltete weitaus mehr als nur die Ahndung von Tempoverstößen. Als Beispiele für die zur Verkehrssicherheit beitragenden Änderungen wäre zu erwähnen: Mehr Seitenabstand beim Überholen von Fahrradfahrern. Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen für Lkws und Busse. Verbot des Abschaltens von Notbremsassistenzsystemen (langes Wort) durch den Fahrer. Was die Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen betrifft, gab es dieses Jahr schon mehrere tödlich verlaufene Verkehrsunfälle. Vielleicht vermeidbar?

Auch sollte man den finanziellen Aspekt der bereits ein halbes Jahr währenden „Außerkraftsetzung“ dieser STVO-Novelle betrachten. Unser Staat hat nicht nur Ausgaben, zurzeit besonders hohe. Er braucht auch Einnahmen. Warum nicht über berechtigte Bußgelder bei Fehlverhalten? Die Akzeptanz dürfte vermutlich hoch sein, Betroffene ausgenommen. Sicher wäre bei einer Hochrechnung über diesbezüglich entgangene Einnahmen das Ergebnis überraschend. Zum Schluss bleibt nur noch die Hoffnung, dass es am 6. November im Bundesrat zu einer Einigung kommt.

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