Jochen Findeisen Schlaitdorf. Zum Leserbrief Was ist wahr? vom 24. April. Frau Pfuderer bleibt dreist, wenn sie nach wie vor behauptet, in der Bundesrepublik gäbe es eine eigene Militärgerichtsbarkeit. Militärgerichtsbarkeit ist die durch militärische Behörden ausgeübte Gerichtsbarkeit über Militärpersonen. Unsere heutigen Truppendienstgerichte bearbeiten Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung und der Wehrdisziplinarordnung. Sie sind der (zivilen!) Verwaltungsgerichtsbarkeit zugeordnet! Wer mit juristischen Sachverhalten nicht umgehen kann, sollte sich sachkundig machen, bevor er im öffentlichen Diskurs unrichtige Behauptungen aufstellt. Nicht alle Leser der Nürtinger Zeitung hauptsächlich Angehörige der älteren Generation haben einen Internetanschluss. Dieser Teil der Bevölkerung bleibt von diesem Diskurs ausgeschlossen, wenn zur Begründung eigener Auffassungen auf eine Webseite verwiesen wird. Auch ein Verweis auf die Webseite Wikipedia enthebt niemanden von der Pflicht, historische Sachverhalte wissenschaftlich seriös zu recherchieren, bevor er damit an die Öffentlichkeit geht.
Leserbriefe | 28.06.2025 - 05:00
Enttäuscht vom AWB
Heinz-Rüdiger Haase, Großbettlingen.
In jüngster Vergangenheit ist über die chaotische Umstellung des neuen Entsorgers der Gelben Tonne ausgiebig berichtet worden. Meine Hoffnung war, dass damit die organisatorischen Probleme der Entsorgung durch die ...