Leserbriefe

Geistlicher Beistand in der Corona-Krise

Christoph Traube, NT-Neckarhausen. Zum Leserbrief „Werktagsgottesdienst mit Abstand anbieten“ vom 21. März und zum Leitartikel „Für Bürgerrechte in Zeiten von Corona“ vom 25. März. Herr Wallet schreibt in seinem Leitartikel, dass gerade in der jetzigen Krise der Grundsatz gelten muss, je drastischer der Eingriff, desto intensiver muss die Beratung im Parlament sein. Genau das ist auch die langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Wesentliche Entscheidungen dürfen nur durch das Parlament per Gesetz beschlossen werden, nicht durch Rechtsverordnungen einer Regierung. Leider wurden die gegenwärtigen drastischen Eingriffe aber durch eine Rechtsverordnung erlassen, durch die Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württembergs.

Meine Zweifel gehen aber noch weiter: Das Grundgesetz erlaubt zwar in Artikel 19 Eingriffe in Grundrechte aber nur unter zwei Voraussetzungen: Zum einen muss das Grundgesetz diesen Eingriff ausdrücklich erlauben, zum zweiten muss das betreffende Gesetz den Artikel nennen, der zum Eingriff ermächtigt. Eine Einschränkung des Rechts auf ungestörte Religionsausübung (Artikel 4) ist aber nicht vorgesehen, anders als beispielsweise bei der Versammlungsfreiheit (Artikel 8). Das Infektionsschutzgesetz ermächtigt zwar Landesregierungen Rechtsverordnungen zu erlassen, es sieht in den Paragrafen 28, 31 auch Eingriffe in bestimmte Grundrechte vor, aber eben nicht in die Religionsfreiheit. Trotzdem verbietet die Corona-Verordnung Veranstaltungen und Versammlungen in Kirchen, Moscheen und Synagogen, ohne hierfür eine Ermächtigung zu nennen. Wie kann das sein? Wir Bürger sollten gerade in der jetzigen Krise sehr genau aufpassen, welche Maßnahmen unsere Regierungen beschließen.

So stimme ich auch Herrn Wipper zu: In den meisten Kirchen ist es problemlos möglich, Abstand zu den anderen Gottesdienstbesuchern zu halten, ebenso dürften sonstige Hygienemaßnahmen kein Problem sein. Der Mensch lebt nicht vom Brot allein, so steht es schon in der Bibel (Deutoronomium 8, 1-6 und Matthäus 4, 4). Haben unsere Regierungen und die Bischöfe vergessen, dass die Bürger gerade in schwierigen Zeiten auch geistigen Beistand brauchen?

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