Sven Rahlfs, Frickenhausen. Zum Artikel „Strobl: Volksbegehren für kostenlose Kita unzulässig“ und zum Kommentar „Ungerecht“ vom 5. März. Da ist der grün-schwarzen Landesregierung etwas in den Weg gekommen, das ihr nicht recht passen will: die Abschaffung der Kita-Gebühren in Baden-Württemberg. Und das auch noch als Volksbegehren. Ein Instrument, das die Grünen erst noch gestärkt und vereinfacht haben. Aber wenn man dann halt selber in der Regierung sitzt, dann kommen einem solche Mittel halt auf einmal entgegen. Dann ist man nicht selber der Antragsteller und dann muss man sich einen entsprechenden Kniff einfallen lassen, wie man um den Wunsch der Bevölkerung herumkommt.
Das geplante Volksbegehren stimmt nicht über den Haushalt ab. Es wird den Haushalt beeinflussen, das ist klar, denn alle Ausgaben und Einnahmen beeinflussen den Haushalt. Also muss es das mit den Abgabengesetzen sein, dass die Herren Strobl und Kretschmann in die Trickkiste greifen lässt. Die Kita-Gebühren werden von den Kommunen festgelegt, entsprechend der örtlichen Satzung dazu. Ist hier also wirklich ein entsprechendes Abgabengesetz des Landes betroffen? Eventuell das Kommunalabgabengesetz? Darin findet sich fast alles wieder, dann wäre nahezu gar kein Volksbegehren möglich. Für mich eine fadenscheinige Begründung und schwaches politisches Taktieren. Dass die CDU nicht daran interessiert ist, schlechter Verdienende zu entlasten, ist hinreichend bekannt. Die Grünen allerdings werfen damit einmal mehr ihre eigenen Ideale über Bord.
Im dazugehörenden Kommentar „Ungerecht“ wird dann noch der Eindruck erweckt, die Entlastung der Familien von den Kita-Gebühren ginge zu Lasten der Kita-Qualität und würde Besserverdienende begünstigen. Das ist schlichtweg eine Verdrehung der Tatsachen. Bildung in Schule und Studium sind ebenfalls kostenfrei und deswegen nicht automatisch von schlechter Qualität. Familien mit niederem Einkommen werden von Kita-Gebühren überdurchschnittlich belastet. Sie profitieren real am meisten von einer Befreiung. In einigen Kommunen gibt es Staffelungen der Kita-Gebühren entsprechend den Einkommensverhältnissen. Dort sparen Eltern mit hohem Einkommen absolut betrachtet mehr, da sie einen höheren Gebührensatz haben. Aber am meisten spürbar ist die Entlastung dennoch bei Familien mit geringem Einkommen, die jeden Cent zweimal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben.
Leserbriefe | 25.10.2025 - 05:00
Ein falsches Signal
Gerhard Haller, Nürtingen. Zum Artikel „Keine weiteren Bäume auf dem Schillerplatz“ vom 6. Oktober.
Mit Verwunderung und Besorgnis habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Antrag beziehungsweise Wunsch, in unserer Innenstadt, Schillerplatz, neue ...
Leserbriefe | 25.10.2025 - 05:00
Danke für dieses Theaterprogramm!
Thomas Michael Ankele, Weilheim.
Was für ein Theater dort vorne auf der Bühne der Stadthalle! Es wird gegackert und gemää-ää-hht, gepfiffen, Musik gemacht, gesungen und geredet. Dort gerät Andreas durch das gutgemeinte Geschenk seines Vaters in den ...