Harald Bergmann, Nürtingen. Zum Artikel „Humanitäre Gründe sind nicht vorhanden“ vom 10. März. Aufgrund der technischen Entwicklung ist die zunehmende Transparenz des Einzelnen hin zu einem gläsernen Bürger nur schwer zu verhindern. Dies wird jedoch dann unerträglich, wenn sich nicht die Transparenz der staatlichen Verwaltung genauso entwickelt. Diese Einsicht hat auch der Landtag schon gehabt und deshalb das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) beschlossen. Meiner Meinung nach bricht dieses Gesetz die „Verordnung der Landesregierung über die Einrichtung einer Härtefallkommission nach Paragraf 23 a des Aufenthaltsgesetzes“, wo sich als Paragraf 9 findet: „Die Mitglieder der Härtefallkommission sind, auch nach Ende ihrer Amtszeit, zur Verschwiegenheit über alle von der Kommission behandelten Angelegenheiten einschließlich des Abstimmungsverhaltens verpflichtet.“
Nur aus diesem Paragrafen kann man den in dem Artikel erwähnten Satz des Bescheides „Eine Mitteilung von Gründen für die getroffene Entscheidung ist nicht möglich.“ ableiten, wenn man den Zweck dieses Paragrafen zusätzlich gründlich missversteht. Unabhängig vom Einzelfall und vom betroffenen Verwaltungsbereich muss man allgemein feststellen: Jede Entscheidung einer staatlichen Behörde, die ohne Begründung ergeht, erscheint willkürlich und erfüllt den Anfangsverdacht der Rechtsbeugung.
Außer den in dem Artikel genannten Möglichkeiten sehe ich für die Betroffenen also auch noch die Erzwingung der Auskunft nach LIFG und die Strafanzeige. Letzteres wäre auch für die Medien ein interessanter Fall, weil hier die Staatsanwaltschaft gegen eine Behörde des eigenen Innenministeriums ermitteln müsste. Besser wäre jedoch eine freundliche Einsicht der Härtefallkommission selbst, der man einen Fall auch erneut vorlegen kann. Obige Ausführungen könnten dabei ein „neues Vorbringen“ darstellen, da sich die Neuheit nicht auf die persönlichen Verhältnisse der Betroffenen allein beziehen muss.
Leserbriefe | 28.06.2025 - 05:00
Enttäuscht vom AWB
Heinz-Rüdiger Haase, Großbettlingen.
In jüngster Vergangenheit ist über die chaotische Umstellung des neuen Entsorgers der Gelben Tonne ausgiebig berichtet worden. Meine Hoffnung war, dass damit die organisatorischen Probleme der Entsorgung durch die ...