Leserbriefe

Fadenscheinige Argumente

Gerhard Mayer, NT-Oberensingen. Zum Leserbrief „Asylrecht und Schutz“ vom 30. Juni. Nachdem wieder ein äußerst flüchtlingskritischer Leserbrief veröffentlicht wurde, sollte man bedenken, dass die Rassengesetze der Nazis auch geltendes Recht waren. Wer also Juden oder andere Verfolgte versteckte oder gar Hitler nach dem Leben trachtete handelte eindeutig gegen geltendes Recht. In einem Land, dessen Rechtsgrundlage immer noch weitgehend biblische Aussagen sind, sollte die Unterstützung von Verfolgten eine Selbstverständlichkeit sein. Leider ist dies oft nicht der Fall, worunter hauptsächlich Christen leiden.

Ich hatte schon mehrere christliche Flüchtlinge bei Anhörungen des Bundesamtes begleitet und musste entsetzt feststellen, dass die Ablehnung des Asylantrages mit fadenscheinigen Argumenten begründet wurde. Einem Flüchtling wurde unterstellt, da er sich nur mit einer Konfession befasst habe sei anzunehmen, dass er sich nicht ausreichend mit dem christlichen Glauben befasst habe. Oder wurde gesagt: Warum wollen sie unbedingt in die Kirche gehen? Beten können sie zuhause auch im Iran. Auch eine gewisse Grundkenntnis der Bibel überzeugt nicht. Zusammenfassend kommt dann der Satz, dass der Asylbewerber seinen Christlichen Glauben nicht überzeugend darstellen konnte.

Da der Iran nur Menschen zurücknimmt, die schriftlich bestätigen, dass sie freiwillig zurückkehren, hat die deutsche Justiz geurteilt, dass unter der Mitwirkungspflicht des Flüchtlings zu verstehen ist, dass der Flüchtling lügt und dem Iran bestätigt, dass er „freiwillig“ zurückkehrt, auch wenn ihn dort Misshandlung und Gefängnis erwartet. Normalerweise ist ja die Anstiftung zur Falschaussage unter Strafe gestellt. Wenn es aber der deutsche Staat mit Unterstützung der Justiz macht, heiligt wohl der Zweck die Mittel. Auch das teils schwammig abgefasste Asylgesetz bietet Raum, Flüchtlinge zu schikanieren. Einem Flüchtling, den ich kenne, wird seit drei Jahren die Arbeitsaufnahme verweigert. Die Sachbearbeiterin erklärte: „Damit er leichter abgeschoben werden kann.“ Dabei ist bekannt, dass die Polizei keine Rücksicht kennt und ausreisepflichtige Flüchtlinge auch am Arbeitsplatz abholt und Schüler aus dem Klassenzimmer holt.

OB Heirich hat seine Mitarbeiter gedeckt und mir erklärt, Arbeitserlaubnisse seien eine Kann-Bestimmung und können deshalb von den Behörden nach eigenem Ermessen erteilt werden oder auch nicht. Bei diesem einen Flüchtling hat die Arbeitsverweigerung der Ausländerbehörde den Steuerzahler mit entgangenen Steuern und Sozialabgaben gut 20000 Euro gekostet. Ich habe mehrmals bei der Behörde auf diese hohen Kosten hingewiesen, beantwortet wurden meine Argumente nie. Diese selbst gemachten Kosten sollten berücksichtigt werden wenn sich jemand über die Ausgaben für Flüchtlinge aufregt.

Zur Startseite