Hans Fröhlich, Frickenhausen-Tischardt. Zum Artikel „Nicht jeder Musiker stößt auf offene Ohren“ vom 26. November. Ich konnte mir ein Schmunzeln nicht verkneifen, als ich las, dass Straßenmusikanten einen Musikerausweis brauchen, um öffentlich auftreten zu können. Das heißt mit anderen Worten: Aufsichtsbeamte brauchen eine schriftliche Bestätigung für musikalisches Können, weil sie eben anders nicht imstande sind, diese Kunst wahrzunehmen. Welch ein Schwachsinn! Andererseits erfährt man, dass ein großer Künstler und Wohltäter mit allerlei Maßnahmen des Ordnungsamts drangsaliert wird, weil er sein Waldhorn mit Hintergrundmusik schmückt.
Ich frage mich: Wie laut kann eine Hintergrundmusik sein, wenn sie ein Instrument begleitet, das schätzungsweise nicht mehr als 15 Dezibel an Lautstärke hergibt? Wohlgemerkt: Der Lärmpegel liegt bei 75 Dezibel! Als ich als Tourist im Jahr 2000 nach Nürtingen kam, sah ich am Wochenende viele Musikanten, auch mit Drehorgeln, auf dem Schillerplatz. In Stuttgart haben mich die musikalischen Ensembles am Schlossplatz und die Begeisterungsfähigkeit des Publikums fasziniert. Obwohl mir meine Bekannten in Argentinien von einem Umzug abgeraten haben („In Baden- Württemberg wirst du mit deiner Musik nicht viel machen können“), habe ich 2003 mit meiner Familie hier meine Zelte aufgeschlagen.
Leserbriefe | 28.06.2025 - 05:00
Enttäuscht vom AWB
Heinz-Rüdiger Haase, Großbettlingen.
In jüngster Vergangenheit ist über die chaotische Umstellung des neuen Entsorgers der Gelben Tonne ausgiebig berichtet worden. Meine Hoffnung war, dass damit die organisatorischen Probleme der Entsorgung durch die ...