Leserbriefe

Die Jugendkonferenz weiterhin begleiten

David Warneck, Denkendorf, Kreisvorsitzender Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Esslingen-Nürtingen. Zum Artikel „Machen ist wie wollen, nur krasser“ vom 15. Februar. Im Herbst 2015 hat der Landtag die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen gestärkt. Bis dahin war die Jugendbeteiligung eine Kann-Bestimmung. Seit dem 1. Dezember 2015 gilt die neue Gemeindeordnung. In Paragraf 41a Absatz 1 Gemeindeordnung heißt es: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln . . . “ Viele Kommunen haben schon Erfahrungen gesammelt. Andere stehen noch ganz am Anfang. Die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) Baden-Württemberg hatte im Frühjahr 2018 zum dritten Mal die Kommunen im Land befragt, wie sie Kinder und Jugendliche an kommunalpolitischen Entscheidungen beteiligen. Die Ergebnisse sollten seit Ende 2018 auf der Homepage der LpB veröffentlicht sein. Leider findet man dort bis dato lediglich die Ergebnisse der Studien 2012 und 2015.

Der Bericht von Sylvia Gierlichs über die Jugendkonferenz in Wendlingen transportiert die positive Stimmung gut und macht neugierig: Die Schüler haben viele interessante, realistische Vorhaben skizziert, die sehr konkret ihre Lern- und Lebensqualität betreffen. Bürgermeister Weigel wünschte sich, dass „die Gruppen auch nach der Jugendkonferenz an ihren Themen dranbleiben“ und stellte einen Austausch- und Beratungstermin in Aussicht. Ein einmaliger Austausch wird sicher nicht ausreichen. Wer stellt welche professionellen personellen Ressourcen zur Verfügung, um den guten Auftakt zu verstetigen? Die Stadt, der Kreisjugendring, die Schulleitungen? Die Qualität der weiteren Begleitung wird darüber entscheiden, ob der gute Start auch in „den Mühen der Ebene“ trägt. Frau Gierlichs sollte am Thema dranbleiben.

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