Leserbriefe

Die Besteuerung von Dienstwagen

Peter Krüger, Nürtingen. Zu den Artikeln „Gutachter fordern höhere Steuern auf Dienstwagen“ und „Das ist schon eine harte Besteuerung“ vom 4. Mai. In Deutschland sind zur Zeit rund 41 Millionen Pkws zugelassen. Im Jahr 2010 betrug die Anzahl der Pkw-Neuzulassungen 2,9 Millionen. Wenn es richtig ist, dass rund 60 Prozent der Neuzulassungen als Firmenwagen erfolgten, dann waren dies in 2010 1,74 Millionen. Bezogen auf den Gesamt-Bestand ergäben sich somit 25 Millionen Pkws, die als Firmenwagen zugelassen sind.

Diese Zahl halte ich für falsch. Ebenso glaube ich nicht, dass nur zehn Prozent der Firmenwagen privat genutzt werden. Fast alle Arbeitgeber gestatten ihren Mitarbeitern auch die private Nutzung des Dienstwagens, der sogenannte geldwerte Vorteil muss mit monatlich einem Prozent des Listenpreises versteuert werden. Wenn nun der FDP-Finanzexperte Hermann-Otto Solms dieses eine Prozent als harte Besteuerung kritisiert, dann redet er wie ein Blinder von der Farbe.

Beispiel: Ein Mitarbeiter nutzt einen Firmenwagen mit einem Listenpreis von 35 000 Euro auch privat. Dann muss er monatlich zusätzlich Lohnsteuer/Einkommensteuer auf 350 Euro entrichten. Selbst bei einem Steuersatz von 30 Prozent ergäbe dies nur eine zusätzliche Belastung von 105 Euro pro Monat. Für diesen Betrag kann der Mitarbeiter, je nach den Firmenrichtlinien, so viel fahren und tanken wie er will. Für diesen monatlichen Betrag kann kein Mensch einen eigenen Pkw anschaffen und unterhalten, ein Dienstwagen ist also wirklich ein enormer geldwerter Vorteil.

Ach ja, es müssen ja auch die Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz versteuert werden, aber diese können beim Lohnsteuerjahresausgleich oder bei der Einkommensteuer-Erklärung wieder abgesetzt werden, sodass sie nur ein durchlaufender Posten sind. Noch besser sind aber die Inhaber von Klein-Betrieben gestellt, die ihren Geschäftswagen auch privat nutzen und sämtliche Kfz-Kosten als Betriebskosten absetzen können.

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