Leserbriefe

Die Abgeordneten konnten entscheiden

Peter Kochwasser, Nürtingen. Zum Artikel „Kann die Hindenburgstraße ihren Namen behalten?“ vom 11. Februar. Waren es nicht die Abgeordneten des Reichstags, die am 24. März 1933 mit Zwei-Drittel-Mehrheit Adolf Hitler Generalvollmacht erteilt hatten, Gesetze zu erlassen, ohne das Parlament zu befragen?

Der Reichstag hatte damit praktisch abgedankt. Hindenburg hat ihn nicht zum Diktator ernannt: Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 stellte lediglich den an diesen gerichteten Auftrag dar, sich eine Mehrheit im Reichstag zu suchen, die er schließlich – nach der Reichstagswahl vom 5. März – bei der DNVP fand. Das Ermächtigungsgesetz kam zustande durch die Zustimmung der gesamten Zentrumspartei (darunter Prälat Kaas und Heinrich Brüning) und der Deutschen Staatspartei (darunter der Abgeordnete und spätere Bundespräsident Theodor Heuss).

Das Zentrum mit 13,9 Prozent und 92 Sitzen im Reichstag hätte das Ermächtigungsgesetz und damit die Hitlerdiktatur verhindern können. Offenbar gibt es keine Betrachtung zu der Frage, was gewesen wäre, wenn die bürgerlichen Parteien das Ermächtigungsgesetz abgelehnt hätten und Hitler zwar Reichskanzler geblieben wäre, aber eben nicht Diktator, sondern der gemäß Artikel 54 Weimarer Verfassung vom Parlament abhängige Kanzler.

Zur Startseite