Leserbriefe

Der Zoll und die Steuer

Peter Krüger, Nürtingen. Zum Artikel „Firmen als Bittsteller beim Zoll“ vom 26. Mai. Der Artikel enthält leider einige Fehler. Für weniger Arbeitsanfall bei den Zollämtern wird der stark gebremste Postverkehr angeführt, obwohl die wenigsten Postsendungen überhaupt einer Zollabfertigung bedürfen.

Auch die Bauarbeiten an der Start- und Landebahn des Stuttgarter Flughafens haben mit dem gesunkenen Luftfracht-Aufkommen gar nichts zu tun. Der größte Teil des Luftfracht-Aufkommens aus und nach Stuttgart wird schon seit Jahrzehnten im sogenannten Luftfracht-Ersatzverkehr auf der Straße zwischen Stuttgart und zum Beispiel Frankfurt, Luxemburg, Paris oder Zürich transportiert und erst von den genannten Flughäfen ausgeflogen. Schutzmasken sind aufgrund einer EU-Verordnung vorübergehend völlig abgabenfrei, insofern drückt also nicht der lokale oder der deutsche Zoll ein Auge zu, sondern die EU.

Wenn für Schutzausrüstungen tatsächlich Einfuhr-Umsatzsteuer zu entrichten ist, dann kann die jeder Importeur als Vorsteuer absetzen, sofern er im vollen Umfang zum Vorsteuer-Abzug berechtigt ist.

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