Klaus von Sichart, Neckartenzlingen. Zum Artikel „14-Jährige bei Nacht und Nebel abgeschoben“ vom 3. August. Wer ein 14-jähriges Mädchen nachts aus Schlaf und Geborgenheit reißt, kann nur ein Unmensch sein. Polizistinnen und Polizisten sind aber alles andere. Nur Vorgesetzte oder übergeordnete Behörden können sie zu solchem Verhalten zwingen, das sie menschlich belasten muss.
Wie passt der Vorgang, der sehr ans „Dritte Reich“ erinnert, in unsere Zeit, zu unserem Grundgesetz?
Leserbriefe | 28.06.2025 - 05:00
Enttäuscht vom AWB
Heinz-Rüdiger Haase, Großbettlingen.
In jüngster Vergangenheit ist über die chaotische Umstellung des neuen Entsorgers der Gelben Tonne ausgiebig berichtet worden. Meine Hoffnung war, dass damit die organisatorischen Probleme der Entsorgung durch die ...