Helmut Weber, Aichtal-Neuenhaus. Zum Artikel „Türken in Stuttgart stimmen klar für Erdogan“ vom 18. April. Vorurteile haben eine geringe allgemeine Inkubationszeit, wenn sie staatstragend oder in der Bürgerschaft lang genug gefärbt von vielen geteilt werden. Indikationen, auch Präventionen, sind dabei oft schwierig. Wenn notwendige positive Selbstwerterfahrungen fehlen oder familiäre Disziplinierung bei Deutschen mit türkischen Wurzeln eine Annäherung an landesbedingte Lebensart verhindert, ist Stress, ist Spannung angesagt. Zur Intoleranz ist es dann nur noch ein kleiner Schritt und sie erfüllt jenes Klima, das ein Gegenüber, also andere Mitbürger nicht besser reagieren lässt.
Referendumsteilnehmer in Deutschland, die sich nicht für den politischen Willen einer Gemeinschaft, sondern für den eines Einzelnen, einer Partei entschieden haben, gaben also vielleicht „nur“ ein Signal zu dem genannten Dilemma. Die Gemeinschaft bedarf unabhängig von der Richtigkeit dieser möglichen Unterstellung einer Aufarbeitung ihrer Beziehung. Hier sind besonders alle türkisch-kulturellen Einrichtungen im Zugzwang und ein Zentralrat, der eindeutig die Landesverfassung vertritt ohne konfessionelle Kopflastigkeit.
Eine Pro-Entscheidung Deutscher beim Referendum ist zu bedeutsam, um auf Klärung und Reaktion zu verzichten, insbesondere, wenn zu bedenken ist, dass alle hier Aufgewachsenen Geschichtsunterricht und Staatsbürgerkunde erfahren haben – also eigentlich wissen müssen, um was es bei der Abstimmung geht und was Menschen anrichten, wenn sie keiner unabhängigen Kontrolle unterworfen sind.
Die Einsetzung der Todesstrafe kann dann nur eine der zu erwartenden Folgen sein und sie kann jeden, auch jeden türkischen Passinhaber (jeden Erdogan-Wähler), seine Familie, ganz nach Belieben einer Alleinherrschaft auf türkischem Boden treffen. Die Bespitzelung von Türken durch Türken, die Türken selbst nicht zwingend bekämpfen, ist dabei europaweit nur hilfreich. Anzumerken ist, dass keine Demokratie dulden kann, dass ihre Bürger eine Despotie gründen beziehungsweise unterstützen. Hier kann nur Verfassungsfeindlichkeit unterstellt werden – mit allen Konsequenzen, also auch Aberkennung der Staatsbürgerschaft.
Leserbriefe | 22.12.2025 - 05:00
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