Steffen Mayer, Nürtingen. Zum Artikel „Grüne wollen Polizeiarbeit kontrollieren“ vom 14. Mai. Jegliches polizeiliche Handeln kann durch die jeweils zuständigen Gerichte überprüft werden, wenn aus Sicht des Betroffenen Bedarf daran besteht. Das ist Bestandteil unserer gut funktionierenden Gewaltenteilung und unseres Rechtsstaates.
Ich persönlich bin sehr froh, dass wir in Deutschland dieses System haben. Die Forderung der Grünen, im Parlament standardmäßig detailliert über einzelne Fälle des Einsatzes von verdeckten Maßnahmen der Polizei informiert zu werden, ist absurd und passt nicht in dieses System. Sie zeugt von einem leider ungesunden Misstrauen. Besonders pikant, wenn dieses Misstrauen von einer Regierungspartei kommt.
Das Parlament selbst verfügt bereits über genügend Instrumentarien, wie die Kleine und die Große Anfrage. In besonderen Fällen hat das Parlament sogar die Möglichkeit, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Es ist zudem sinnvoll, neue Gesetze nach einiger Zeit zu evaluieren und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Auch das kann im Gesetzgebungsverfahren jetzt schon problemlos berücksichtigt werden.
Richter sind geschult und es ist ihre tägliche Aufgabe Sachverhalte zu prüfen sowie Verwaltungs- oder polizeiliches Handeln auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen, diese Aufgabe sollte dann doch den Profis überlassen bleiben.
Leserbriefe | 28.06.2025 - 05:00
Enttäuscht vom AWB
Heinz-Rüdiger Haase, Großbettlingen.
In jüngster Vergangenheit ist über die chaotische Umstellung des neuen Entsorgers der Gelben Tonne ausgiebig berichtet worden. Meine Hoffnung war, dass damit die organisatorischen Probleme der Entsorgung durch die ...