Andreas Schweikert, Beuren. Zu den Leserbriefen „Es tut sich was in unserem Land“ und „Gerechtigkeit gemäß unserer Verfassung“ vom 6. Juli. Wie richtig schreiben Frau Pfuderer und Herr Ellwanger, dass der Paragraf 6 unseres Grundgesetzes vom Schutz Ehe und Familie nicht eigens erwähnt, dass es dabei von einer Frau und einem Mann handelt.
Die Mütter und Väter, die 1949 das Grundgesetz verfassten, mussten damals nicht eigens Homo- und Lesben-„Ehen“ ausschließen, nicht deshalb, weil es strafbar gewesen wäre, auch nicht weil es nach jüdischer/christlicher Tradition als sündhaftes Verhalten angesehen wurde; sondern einzig und allein die Mütter und Väter des Grundgesetzes sich nicht vorstellen konnten, dass es nach nicht mal 70 Jahren so viele krankhafte, irre Geister geben könnte, die doch tatsächlich der Meinung sind, Mann und Mann, Frau und Frau könnten Ehe im Sinne von Weitergabe des Lebens gründen. Der Genderismus hält auch ins Gesetz Einzug. Armes Deutschland!
Leserbriefe | 25.10.2025 - 05:00
Ein falsches Signal
Gerhard Haller, Nürtingen. Zum Artikel „Keine weiteren Bäume auf dem Schillerplatz“ vom 6. Oktober.
Mit Verwunderung und Besorgnis habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Antrag beziehungsweise Wunsch, in unserer Innenstadt, Schillerplatz, neue ...
Leserbriefe | 25.10.2025 - 05:00
Danke für dieses Theaterprogramm!
Thomas Michael Ankele, Weilheim.
Was für ein Theater dort vorne auf der Bühne der Stadthalle! Es wird gegackert und gemää-ää-hht, gepfiffen, Musik gemacht, gesungen und geredet. Dort gerät Andreas durch das gutgemeinte Geschenk seines Vaters in den ...