Leserbriefe

Behinderte und die Parkausweise

Dieter Jüptner, Wolfschlugen. Zum Artikel „Entscheidung nach Aktenlage“ vom 11. Mai. Der Artikel beleuchtet eindrucksvoll die schwierige Situation der Menschen mit Behinderung bezüglich des europäischen Parkausweises. Der blaue Parkausweis nennt sich zwar europäisch. Er hat auch in den Ländern der EU ein einheitliches Aussehen. Die Voraussetzungen, ihn zu erhalten, sind aber in allen Ländern ebenso unterschiedlich wie die durch den Ausweis erlangten besonderen Rechte.

In Deutschland sind mit dem Ausweis relativ großzügige Rechte verbunden. Dafür sind die Voraussetzungen für den Erhalt des Ausweises gegenüber den Voraussetzungen in anderen Ländern äußerst restriktiv. Zu allem Überfluss werden die Bestimmungen auch innerhalb Deutschland je nach Bundesland und Kommune nicht einheitlich gehandhabt. Der Bundesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputation (BMAB) bemüht sich seit einiger Zeit, den Kreis der begünstigten Personen für den blauen Parkausweis auszudehnen. Nach anfänglicher Ablehnung mehren sich inzwischen die Zeichen, dass unsere Politiker eine Notwendigkeit dafür mehr und mehr befürworten. In krassem Gegensatz zur restriktiven Vergabe der Parkausweise steht die Kontrolle der berechtigten Nutzung von Behindertenparkplätzen und Parkausweisen.

Viel zu oft parken nicht Behinderte ohne Parkausweis unbehelligt auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. Und viel zu häufig werden Parkausweise illegal verwendet: entweder wurde der Ausweis geerbt oder er wurde von einem Angehörigen im Pflegeheim ausgeliehen.

Zur Startseite