Leserbriefe

Auffassung der SPD zur Informationspflicht

Peter Kowallek, Frickenhausen-Linsenhofen, SPD-Gemeinderat. Zum Artikel „Der Lärm ist ein Problem für die Wohnbebauung“ vom 29. Januar. Besser hätte man die unterschiedlichen Auffassungen von Demokratie und Zusammenarbeit im Gemeinderat Frickenhausen nicht darstellen können. Die Gemeinderäte der SPD nehmen ihr in Paragraf 24 der Gemeindeordnung geregeltes Recht in Anspruch und machen, in der Hoffnung auf wahrheitsgemäße Beantwortung, Anfragen an den Bürgermeister. Im zweiten Halbjahr 2020 wurden in zwei verschiedenen Gemeinderatssitzungen eben solche gestellt, ob es etwas Neues zum Thema Bebauung alte Ziegelei in Frickenhausen gibt. Beide Male wurden die Fragen vom Bürgermeister mit Nein beantwortet.

Die Frage ist: warum? Auf die schriftliche Anfrage vom 16. Januar 2021 durch unseren Fraktionsvorsitzenden zum Thema konnte sich Bürgermeister Blessing zu einer Stellungnahme durchringen. Bereits am 9. Juli 2020 bei einem Gespräch mit Investor und Stadtplaner wurde bekannt, dass die vorliegende Lärmuntersuchung keine Wohnbebauung zulässt und am 8. Dezember 2020 wurde Simon Blessing informiert, dass ein zehn Meter hoher Erdwall sowie ein Parkierungsriegel notwendig sind. Ist dies keine wichtige Information für den Gemeinderat zu einem Thema, das seit Jahrzehnten Gemeinderäte und drei Bürgermeister beschäftigt?

Nach Meinung von Bürgermeister Blessing ist dies nicht wichtig genug, um den Gemeinderat zu informieren, obwohl ihm dies Paragraf 43 der Gemeindeordnung vorschreibt. Die Auffassung von Bürgermeister Blessing, nur er bestimme allein, wann und wie der Gemeinderat zu unterrichten sei, ist falsch und entspricht eher einem fragwürdigen Amtsverständnis. Ebenfalls erwarten wir im Rahmen einer von uns praktizierten vertraulichen Zusammenarbeit, dass alle Anfragen beantwortet werden.

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