Gerd Happe, Wendlingen. Zum Artikel „Eine Einigung fünf Minuten vor zwölf“ vom 14. Juli. Unabhängig davon, ob man die Brüsseler Vereinbarung gut oder schlecht findet, die griechische Verschuldung liegt außerhalb jeglicher Vorstellung. Dabei ist es dann auch verhältnismäßig gleichgültig, ob das Kreditvolumen insgesamt 250, 300 oder 350 Milliarden Euro beträgt. Bei circa zehn Millionen Griechen entfallen bei 300 Milliarden Euro auf jeden Griechen 30 000 Euro. Da aber bestenfalls jeder zweite Grieche erwerbsfähig ist, entfällt auf jeden erwerbsfähigen Bürger circa 60 000 Euro.
Das würde bei dem griechischen Einkommensniveau Privatinsolvenz bedeuten. Die Vereinbarungen der Euro-Staaten mit Griechenland erfüllen unter gesellschaftsrechtlichen Aspekten den strafrechtlich relevanten Tatbestand der Insolvenzverschleppung. Fazit: Brüssel bedeutet nicht das Ende des Schreckens!
Leserbriefe | 18.10.2025 - 05:00
Das Ergebnis innerer Kämpfe
Raul Guerreiro, Nürtingen.
Alle Konflikte und Straftaten haben ihre eigenen Wurzeln. Das ist jedem Gerichtshof bekannt, und die Schwere der Strafen wird immer stark beeinflusst durch die inneren Absichten der Beschuldigten – egal, welchen Sozialrang ...
Leserbriefe | 18.10.2025 - 05:00
Aufstand der Unzufriedenen
Martin Baumer, Deizisau. Zum Artikel „Studie: Rechte gewinnen durch Zusammenarbeit“ vom 19. September.
„Eine Demokratie heißt, das Volk ist der Chef und nicht ein bezahlter Politiker“ (Hart aber fair, Roger Köppel). Dem ist eigentlich nichts ...