Leserbriefe

Asylrecht und Schutz der Menschenwürde

Günter Kaßberger, Unterensingen. Im Herbst 2019 hat sich Hans-Jürgen Papier, 1998 bis 2010 Richter am Bundesverfassungsgericht (BVG), dessen Präsident ab 2002, öffentlich zu Wort gemeldet. Zum Thema „Kapituliert der Rechtsstaat?“ stellt er fest, dass der Staat nur im Rahmen der Gesetze handeln darf, egal, welche strategische, politische, ökonomische, moralisch-ethische Erwägungen beziehungsweise Beweggründe ihn treiben. Detailliert nimmt er Stellung zu allen Aspekten von Asyl, Zuwanderung und Migration aus Sicht des deutschen und EU-Rechts. Er kommt zum Schluss, dass das Hereinlassen von mehr als einer Million Menschen ab September 2015 ein Rechtsbruch war. Gemäß Paragraf 18 Absatz zwei des Asylgesetzes ist „dem Ausländer . . .  die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist“. Dies bezieht sich unmittelbar auf Artikel 16a, Absatz 2 des Grundgesetzes (GG). Papier stellt fest, dass dies nicht durch den “Selbsteintritt“ gemäß Artikel 17 der Dublin-III-Verordnung ausgehebelt werden darf. Weiter: „Genau das aber ist in Deutschland geschehen und passiert noch immer. Jeder und jede, die auf dem Landweg nach Deutschland kommen, reisen aus einem sicheren Drittstaat ein und können sich deshalb nicht auf das Asylrecht berufen“. Er weist auf eine Entscheidung des BVG von 1996 hin, wonach das Asylrecht nicht unter den Schutz der Menschenwürde (Artikel 1 Absatz 1 GG) fällt. Er lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller . . .“ Dies wird von den Befürwortern grenzenloser Zuwanderung permanent denen entgegengehalten, die auf den Rechtsbruch durch Hereinlassen von Völkerscharen aus aller Welt in unser Land hinweisen. Verantwortlich für den Rechtsbruch ist Bundeskanzlerin Merkel. Bei dieser Größenordnung (Missachtung von GG und zugeordneten Gesetzen sowie bis heute zig-Milliarden € missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern durch Zulassung von illegaler Migration) handelt es sich um ein Offizialdelikt, gegen das staatsanwaltliche Ermittlungen eingeleitet werden müssen. Warum wohl ist dies bis heute nicht erfolgt?

Zur Erinnerung: Nach einer dreimonatigen Medienkampagne mit Vorwürfen gegen Bundespräsident Wulff nahm im Februar 2013 die Staatsanwaltschaft Hannover Ermittlungen gegen ihn auf und beantragte die Aufhebung seiner Immunität. Wulff trat zurück. Es ging um 21 Verdachtsfälle. Bei 20 konnten keine Verstöße ermittelt werden. Übrig blieb eine Anklage wegen Bestechlichkeit über 400 Euro. Ein Jahr später wurde Wulff freigesprochen. Das Ziel der Kampagne war erreicht. Trotz eines Nicht-Rechtsbruchs: Staatsamt verloren. Leben und Ehe ruiniert. Es dauerte Jahre, bis er wieder Tritt fassen konnte.

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