Leserbriefe

Alkohol-Verkauf

Horst Haninger, Aichtal. Im Lande wurde der Verkauf von Alkoholika an Tankstellen ab täglich 22 Uhr verboten. Jugendliche betrinken sich weiterhin auf Straßen und Plätzen. Muss das sein? Nein! Der Verkauf von Alkoholika an Tankstellen muss komplett verboten werden, denn Alkohol und Autofahren passen überhaupt nicht zusammen. Und der Verkauf ist indirekt an Jugendliche weiterhin möglich.

Der Alkohol-Verkauf sollte nur lizenzierten Einzelhandelsgeschäften und Einkaufszentren gestattet und nur an Erwachsene bis 18 Uhr täglich erlaubt sein. Von organisierten und genehmigten Straßenfesten und öffentlichen Veranstaltungen mit verantwortlichen Veranstaltern abgesehen, muss der Verkauf und Genuss von Alkoholika grundsätzlich in der Öffentlichkeit verboten sein. Wir in Deutschland müssen dieses Rad nicht mehr erfinden – nein, in mehreren der europäischen Länder der EU ist das die tägliche Praxis und wird von der Bevölkerung akzeptiert. Und was diesbezüglich in diesen Ländern zum Schutz gegen Alkoholmissbrauch geschieht, können wir hier im Land auch durchsetzen. Fangen wir endlich damit an.

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