Leserbriefe

Abschiebebescheide rechtsstaatlich gültig?

Gerhard Mayer, NT-Oberensingen. Zum Leserbrief „Arbeit unter Druck von Asyl-Arbeitskreisen“ vom 14. August. Herr Deuschle bringt interessante Zusammenhänge zutage. So ist der hohe Krankenstand im Landratsamt durch die bösen Ehrenamtlichen verursacht worden. Vielleicht kann sich Herr Deuschle etwas genauer ausdrücken. Welchen Druck können Ehrenamtliche ausüben? Da ich nach der Lesart auch zu Lobbyisten gehöre, hätte ich gerne gewusst, wie man Druck auf Behörden aufbaut.

Die langen Bearbeitungszeiten sind einem Außenstehenden nicht erklärbar. Das Ausländeramt muss nur (natürlich sorgfältig) prüfen, ob der Antragsteller aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland kommt und die erste Wartezeit vorbei ist. Die Vorrangprüfung ist abgeschafft, ob der Arbeitgeber den Tarifvertrag einhält und den Mindestlohn bezahlt, muss das Jobcenter bewerten. Ich bin immer wieder sehr erstaunt über so viel Fürsorge, die aber in der Regel dazu führt, dass der Arbeitgeber zwischenzeitlich sein Arbeitsplatzangebot zurückgezogen hat.

Herr Deuschle geht auch davon aus, dass Abschiebebescheide rechtsstaatlich gültig sind. Dies kann ich nicht bestätigen. Zurzeit habe ich Kontakt zu verfolgten Christen. Alle werden vom Bundesamt als Lügner eingestuft. Warum haben sie sich in ihrem Heimatland nicht in aller Öffentlichkeit taufen lassen? Dass sie das erst in Deutschland nachgeholt haben zeigt dem Bundesamt eindeutig, dass sie nur gekommen sind, um sich staatliche Leistungen zu erschleichen. Dass sie wegen ihres Abfalls vom Islam im Gefängnis gefoltert wurden (nachweislich und aktenkundig), spielt dabei keine Rolle. Auch ein Verwaltungsrichter ist der Ansicht, dass sie bei einer Abschiebung mit Milde ihres Heimatlandes rechnen können.

Dass jährlich etwa 800 (bekannte) Todesurteile vollstreckt werden, ist bei der Bewertung natürlich auch nicht wichtig. Dazu wurde einem Flüchtling in meiner Anwesenheit bei der Anhörung gesagt: Warum wollen Sie in die Kirche gehen? Beten können Sie auch zu Hause. Das ist für mich eindeutig: Abschiebung vor Rechtsstaatlichkeit.

Den Stuttgarter Nachrichten habe ich angeboten, Abschiebebescheide zu zeigen, die eindeutig auf falschen Angaben aufgebaut sind. Es besteht aber kein Interesse, lieber füllt man drei Titelseiten mit Geschichten über eine misslungene Verhaftung. Wenn solche Horrorgeschichten über den Druck von Asyl-Arbeitskreisen in die Welt gesetzt werden sollte auch die Berichterstattung über falsche Bescheide und unrechtmäßige Abschiebungen nicht zu kurz kommen.

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