(pm) Mieter müssen einen stark überhöhten Wasserverbrauch im Abrechnungsjahr nicht zahlen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hin. Der Vermieter dürfe die hieraus resultierenden hohen Wasserkosten nicht einfach als Betriebskosten nach der Wohnfläche auf alle Mieter des Hauses verteilen. Im Zweifel müsse der Vermieter der Abrechnung den Wasserverbrauch des Vorjahres zugrunde ...