Wirtschaft
Kfz-Steuer geht an Hauptzollämter
Die An- und Abmeldung bleibt aber bei den Zulassungsstellen
(pm) Ab 4. April wandert die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern zu den Hauptzollämtern. Dies teilt die Oberfinanzdirektion Karlsruhe mit. Die An-, Um- und Abmeldung eines Kraftfahrzeugs und der Halterwechsel erfolgt aber nach wie vor bei den Zulassungsstellen der Landratsämter. Für den Landkreis Esslingen ist das Hauptzollamt Ulm zuständig, mit seiner Dienststelle in ...
Bempflingen | 28.06.2025 - 05:00
Wie die Firma Elmer & Zweifel in Bempflingen sich auf dem Textilmarkt behauptet
Das Unternehmen blickt auf eine 170-jährige Geschichte zurück. Mit Biofasern wurde ein Erfolgsweg eingeschlagen. Nun hat Elmer & Zweifel für seine Marke Cotonea erstmals einen ganz präzisen CO₂- und Energie-Fußabdruck ermittelt.