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Kfz-Steuer geht an Hauptzollämter

Die An- und Abmeldung bleibt aber bei den Zulassungsstellen

(pm) Ab 4. April wandert die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern zu den Hauptzollämtern. Dies teilt die Oberfinanzdirektion Karlsruhe mit. Die An-, Um- und Abmeldung eines Kraftfahrzeugs und der Halterwechsel erfolgt aber nach wie vor bei den Zulassungsstellen der Landratsämter. Für den Landkreis Esslingen ist das Hauptzollamt Ulm zuständig, mit seiner Dienststelle in ...

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