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Frist verlängert

(pm) Arbeitgeber können ihre Anzeige für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen dieses Jahr bis zum 30. Juni machen. Die Frist wurde wegen Corona über den 31. März hinaus verlängert, teilt die Arbeitsagentur mit. Gleiches gelte für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.

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