Im Korruptionsprozess rund um den Kauf von Parlamentariern durch Aserbaidschan ist der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) folgte in seinem Urteil der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft München und verurteilte Fischer wegen Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Die Anklage hatte allerdings eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte vergeblich auf Freispruch plädiert. Fischer und seine Anwälte hatten die Anklagevorwürfe bis zuletzt bestritten - und kündigten unmittelbar nach dem Urteil an, in Revision zu gehen.
Das Gericht ist der mündlichen Urteilsbegründung zufolge überzeugt davon, dass Fischer für pro-aserbaidschanisches Verhalten als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) über die Jahre hinweg viele zehntausend Euro in bar erhalten hat - wobei ein größerer Teil der Zahlungen geflossen sein soll, als dies noch nicht strafbar war. Im Gegenzug habe Fischer, der von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv war, im Interesse Aserbaidschans unter anderem positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte für all dies in dem aufwendigen Prozess zahlreiche Indizien vorgelegt.
Das Gericht urteilte weiter, dass Fischer für die Dauer von zwei Jahren das passive Wahlrecht aberkannt wird - er kann also, sollte das Urteil rechtskräftig werden, dann nicht in irgendein Parlament oder öffentliches Amt gewählt werden. Dies hat auch finanzielle Folgen für seine Altersversorgung. Er würde dann seine Abgeordneten-Pension verlieren und normale Rente beziehen.
«Als Abgeordneter ist er nicht geeignet, da hat er sich disqualifiziert durch diese Tat», sagte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl zur Begründung. Die Anklage hatte sogar gefordert, ihm für drei Jahre das aktive und das passive Wahlrecht abzuerkennen. Darüber hinaus muss Fischer 12.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen - die Anklage hatte 80.000 Euro gefordert.
Fischer, der seit dem 22. Dezember in Untersuchungshaft in München-Stadelheim saß, ist mit dem Urteil wieder auf freien Fuß. Weil er wiederholt nicht zum Prozess erschienen war, hatte das Gericht Haftbefehl verhängt - dieser Haftbefehl sei nun gegenstandslos geworden, sagte Bösl.
Bösl sagte über den Haftbefehl: «Das war mit Sicherheit nie unser Bestreben, sondern das haben Sie Ihrem eigenen Verhalten zuzuschreiben.» Es habe sich aber der Eindruck aufgedrängt, dass der Prozess so lange verzögert werden sollte, bis bei einer Geldzahlung eine Verjährung eingetreten wäre. Jeder dürfe sich verteidigen und so viele Beweisanträge stellen, wie er wolle, betonte Bösl. Aber es müsse sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bewegen. Und diese Grenze sei bei einem unentschuldigten Fernbleiben auf jeden Fall überschritten. Es könne nicht sein, dass sich jemand einer Verurteilung entziehe, «indem er versucht zu tricksen», sagte der Vorsitzende Richter an die Adresse Fischers.
Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, hatte alle Vorwürfe bis zuletzt bestritten: Er habe keine finanziellen oder sonstigen Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe niemals seine Stimme «verkauft». Die Verteidigung hatte die Strafforderung der Anklage als völlig unverhältnismäßig bezeichnet. Ohnehin seien es nur «vermeintliche Indizien», die die Generalstaatsanwaltschaft zusammengetragen habe. Zentrale Zeugenaussagen seien gelogen gewesen. Das Gericht folgte all dem in seinem Urteil allerdings nicht - es nannte im Gegenteil Angaben Fischers und auch seiner Frau nicht glaubhaft.
Nach Überzeugung des Gerichts, gestützt auf zahlreiche Indizien, hat Fischer spätestens 2011 eine Vereinbarung mit Vertretern Aserbaidschans getroffen, in deren Sinne und gemäß deren Vorgaben tätig zu werden. Schon zwischen 2011 und Sommer 2014 habe Fischer insgesamt Bargeld in Höhe von 79.000 Euro erhalten - zu dem Zeitpunkt sei das allerdings noch nicht strafbar gewesen. Nach einer Gesetzesverschärfung sei die Vereinbarung aber dann stillschweigend fortgeführt worden. Unter anderem ist das Gericht überzeugt, dass Fischer im Januar 2016 in Straßburg dann 20.000 Euro in bar erhalten hat. Dem Vorwurf zweier kleinerer Geldzahlungen folgte das Gericht indes nicht.
Gewichtige Indizien für Fischers Schuld insgesamt sind nach Überzeugung des Gerichts: interne Dokumente der aserbaidschanischen Seite, in denen Fischer als Zahlungsempfänger geführt worden sei; eine SMS, aus der auch nach Ansicht des Gerichts deutlich wird, dass Fischer Geld aus Aserbaidschan bekommen hat; und regelmäßige Kontakte und häufig nachgewiesene Treffen Fischers mit Vertretern Aserbaidschans. Und: Das Gericht stellte etliche Bargeldeinzahlungen auf Konten Fischers in ungewöhnlichen zeitlichen Zusammenhängen mit Sitzungen der PACE oder eines Monitoring-Ausschusses fest - insgesamt mehr als 100.000 Euro seien das gewesen, sagte Bösl.
Aserbaidschan soll sich jahrelang bemüht haben, Entscheidungen in der PACE mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. In einem ersten Prozess hatte das Oberlandesgericht den Ex-CSU-Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Lintner hat dagegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
© dpa-infocom, dpa:260122-930-580493/4