(pm) Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde für den Zugang zu Kliniken erneut überarbeitet. Es gilt nun wieder wie bisher, dass zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden das Betreten der Kliniken an den Standorten Nürtingen, Kirchheim und Ostfildern-Ruit nur noch mit einer FFP2-Atemschutzmaske oder einer vergleichbaren Standards erlaubt ist oder ein negativer Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder ein negativer PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden) vorzulegen ist. Ursprünglich war vorgesehen, dass neben dem Tragen einer FFP2-Maske auch ein negativer Corona-Test vorzulegen ist. Grundsätzlich ist das Tragen von anderen Mund-Nasen-Bedeckungen (zum Beispiel Mund-Nasen-Schutz, Stoffmasken oder Ähnliches) in den Medius-Kliniken nicht mehr zulässig. Wer keine FFP2-Maske bei sich hat, kann diese am Eingang der Kliniken erwerben. Das grundsätzliche Besuchsverbot besteht weiterhin.
Landkreis Esslingen | 14.05.2025 - 05:00
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