Nürtingen

Corona: Strenge Ausgangsbeschränkungen auch in Nürtingen

(mke) Ab dem morgigen Samstag, 12. Dezember, gelten auch in Nürtingen strenge Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Coronavirus. Die neuen Regelungen für Baden-Württemberg gab Ministerpräsident Kretschmann auf  einer Pressekonferenz bekannt. Von 5 bis 20 Uhr soll man nur aus triftigen Gründen das Haus verlassen. Dazu zählen: Berufliche Tätigkeit, Einkaufen, Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs, Teilnahme an Terminen vor Gericht, Teilnahme an Sitzungen kommunaler Gremien, Besuch von Versammlungen, die unter das Demonstrationsrecht fallen, Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, private Treffen mit bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten (Kinder bis 14 Jahre ausgenommen) sowie Sport im Freien (nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit maximal einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person).

Noch strengere Maßnahmen gelten von 20 bis 5 Uhr. Folgende Tätigkeiten sind dann noch erlaubt: Arbeit, Besuch von Schulen, Kindergärten und des Lehrbetriebs an Hochschulen, Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, auch veterinärmedizinische, Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, sowie Sterbender und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen und die Versorgung von Tieren.

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