Helmut Weber, Aichtal-Neuenhaus. Zum Artikel „Wer lacht, bekam eine geschmiert“ vom 19. Januar. Wer in seinen menschlichen Grundbedürfnissen eingeschränkt ist, ändert das, wenn er kann oder wird aggressiv, krank, auch kriminell. Unbestritten ist, dass eine geforderte Einschränkung natürlicher Sexualität von Menschen durch Menschen Folgen hat – nicht nur für unmittelbar Beteiligte. Der Zölibat der Katholischen Kirche bewirkt deshalb einen Austritt aus einem gesunden Verhältnis (Verständnis) von Körper und Geist Betroffener und wirkt damit in die Gesellschaft hinein. Diese Geschlechtsneutralisierung ist eine seit Jahrhunderten schöngefärbte Vergewaltigung am Menschen und manifestiert Sexualhilfspraktiken, die in Konsequenz immer einen Ersatz darstellen, also als minderwertig auch keinen erfüllenden Einfluss auf Genötigte haben können. Somit nur eine mehr oder weniger ganzheitliche, letztlich unbefriedigende Entlastung bewirken – oder gar nicht.
Das Argument der Freiwilligkeit entlastet die Kirche nicht, da sie einem höheren Sinn dienen will und trotzdem Menschen mit strengen Lebensabsichten als Personal beiläufig in einen verbal erhöhten Verzicht zwingt, der ihre angeborenen Rechte verletzt und sie buchstäblich unter Druck setzt. Druck, dem Menschen nicht immer gewachsen sind. Kausal gesehen, vielleicht irgendwann auch nicht gewachsen sein wollen. Für Religionsdiener kann es deshalb naheliegen, den kirchlich nicht verteufelten Geschlechtspartner im Geheimen zu finden, dort wo der persönliche Einfluss am größten und damit die Offenlegung am Unwahrscheinlichsten ist. Bei Schutzbefohlenen, bei Kindern, die auch in der Regel – geschlechtsbedingt – nicht das Problem von Schwangerschaften mit sich bringen.
Dass es sich dabei um einen oft lebenslang erlittenen gewaltsamen Missbrauch, also einen wesentlichen Eingriff in die Persönlichkeit von Opfern handelt, ist selbst Handelnden bewusst. Hier wird nur deutlich, zu welcher Bereitschaft auch zuvor intakte Menschen, die sich einer befreienden und helfenden Religion unterworfen haben, geführt werden können, wenn ein wesentlicher Trieb mitleidlos durch einen Kirchencodex gekappt beziehungsweise betriebsgerecht weggelobt wird.
Eine Kirche, die dem Menschen zu dienen vorgibt und über viele Jahrhunderte gegen Ideale ihrer Religion ausgeklügelte Menschenverachtung betrieb und bis heute betreibt – damit uneinsichtig einen Erhaltsstatus lebt –, hat den Respekt verwirkt. Ist im Detail gesehen durchaus eine Bedrohung für Gemeinschaften. Es ist also an der Zeit, dass unser Staat hier ein Menschenrecht (Unversehrtheit) einfordert und endlich seine Bürger, Opferanwärter der Kirche, insofern präventiv schützt, indem das Bundesverfassungsgericht den Zölibat als rechtswidrig, als ein Grundübel, eine Anmaßung verurteilt und damit Rom zur fälligen Reformation zwingt. Da Kirche in einer gehüteten, nahezu vor Staatsrecht abgeschirmten Sphäre agieren darf, trägt der Staat Mitverantwortung für den Schaden, den eine Kirche anrichtet. Große Religionen besitzen seit vielen Jahrhunderten eine positive Führungskraft für Menschen. Ihre in der Regel nicht politischen Diener treten als Verbündete gegen Widrigkeiten des Lebens an. Wenn Führungsstäbe aber mittelalterliche Kopfinhalte pflegen, stellen sich solche vor ein Zeitalter der Aufklärung, das verantwortliche Menschen dieses Jahrhunderts längst hinter sich haben müssen.
Leserbriefe | 28.06.2025 - 05:00
Enttäuscht vom AWB
Heinz-Rüdiger Haase, Großbettlingen.
In jüngster Vergangenheit ist über die chaotische Umstellung des neuen Entsorgers der Gelben Tonne ausgiebig berichtet worden. Meine Hoffnung war, dass damit die organisatorischen Probleme der Entsorgung durch die ...