Klaus-Dieter Tempel, Nürtingen. Zum Artikel „Die Kinder waren allein zu Hause“ vom 28. Mai. In dem genannten Artikel wurden die Umstände beschrieben, unter denen es zu einem Wohnungsbrand in Frickenhausen kam, bei dem ein elf Monate altes Mädchen ums Leben kam. Es steht uns dabei nicht zu, über die Verhältnisse der betroffenen Familie zu urteilen. Was mich aber betroffen macht, ist der Hinweis, dass der Brand vermutlich durch Kerzenlicht entstanden ist, weil es in der Wohnung der Mutter und ihrer vier Kinder seit Anfang Mai keinen Strom gab. Er war wegen Zahlungsverzug vom Stromlieferanten abgestellt worden. Und genau das halte ich für einen Skandal, der so nicht sein müsste.
Warum erhalten Familien mit Kindern in einem solchen Fall keinen Schutzstatus? Warum ist der Stromlieferant nicht verpflichtet, die Gemeinde zu informieren oder den Hausbesitzer, der in diesem Fall die Gemeinde war? Warum hat der soziale Dienst des Landratsamtes Kontakt mit der Mutter nur außerhalb der Wohnung gehabt? Wenn die Mutter bereits einen „betreuenden Sozialarbeiter“ hatte, ist das doch schon ein Zeichen dafür, dass nicht alles in Ordnung war. Warum glaubt er dann der Mutter auf seine Nachfrage? Es ist doch bekannt, dass niemand gern bestehende Missstände zugibt.
Machen wir uns doch klar, was es bedeutet, wochenlang ohne Strom leben zu müssen. Keine warme Mahlzeit für die Kinder, kein warmes Bad, kein Wäschewaschen möglich, keine Heizung und nur Kerzenlicht. Letzteres mag in dieser Jahreszeit noch angehen, aber die Stromlieferanten stellen auch im Winter ab. Die Notlage der einzelnen Familie spielt für sie gar keine Rolle.
Es ist nun mal so, dass bei Hartz-IV-Empfängern das Konto meist ungedeckt ist, wenn der Strom abgebucht werden soll. Und dass ein Hilfsempfänger, der gelegentlich hören muss, dass er ein „Sozialschmarotzer“ sei und zu der Bevölkerungsgruppe gehöre, an der immer noch gespart werden könne, nicht gerne neue Forderungen stellt, kann ich verstehen.
Auch Herr Mappus will ja am Sozialetat sparen, so die „Nürtinger Zeitung“ am 31. Mai. Oder denken wir nur an die Diskussion, die Herr Westerwelle über die Hartz-IV-Empfänger Anfang des Jahres angestoßen hatte. Es wird an ihnen bereits gespart, denn sie erhalten kein Kindergeld, was sogar vom Bundesverfassungsgericht für rechtens erklärt wurde. Die Gesetzeslage ist doch leider so, dass an den Armen gespart wird und den Reichen beim Sparen geholfen wird.
Leserbriefe | 28.06.2025 - 05:00
Enttäuscht vom AWB
Heinz-Rüdiger Haase, Großbettlingen.
In jüngster Vergangenheit ist über die chaotische Umstellung des neuen Entsorgers der Gelben Tonne ausgiebig berichtet worden. Meine Hoffnung war, dass damit die organisatorischen Probleme der Entsorgung durch die ...