Kurt Schneider, Unterensingen.
Im Herbst 2019, also noch vor Beginn der Corona-Pandemie, wurden Gesetzesänderungen im Deutschen Bundestag beschlossen, durch die man den Bürger ab dem 1. April 2024 für Impfschäden zur Kasse bitten kann. Eine Änderung betrifft das Lastenausgleichsgesetz, über das in der Nachkriegszeit Bürger mit Sachvermögen, insbesondere Immobilien, gesondert besteuert wurden. Nun wurde im Artikel 21SozERG ein Verweis auf das Bundesversorgungsgesetz Paragraf 276 eingefügt, in dem wiederum auf das ebenfalls im Herbst 2019 vom Bundestag verabschiedete „Vierzehnte Sozialgesetzbuch“ verwiesen wird.
Dieses „Vierzehnte Sozialgesetzbuch“, das im Herbst 2019 neu geschaffen wurde, regelt die Entschädigung für Impfschäden, die sich durch empfohlene Impfungen ergeben. Zusammengefasst bedeutet das, der Staat kann ab dem 1. April 2024 einen Lastenausgleich mithilfe der Vermögenswerte der Bevölkerung für die Entschädigung von Impfgeschädigten durchführen. Was wusste der Gesetzgeber schon vor der Corona-Pandemie von der daraus resultierenden umfangreichen Impfaktion und deren massiven Schäden, dass er sich dazu genötigt sah, eine solch versteckte Gesetzgebung zu beschließen? Dazu passt, dass die Hersteller der Vakzine per Verordnung aus jeglicher Haftung entlassen wurden; Gewinne in Milliardenhöhe einstreichen können und die Bevölkerung darf für die Schäden und Kosten aufkommen.
Leserbriefe | 23.09.2026 - 05:00
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