Renée-Maike Pfuderer, Mannheim. Der Schatten der Nazidiktatur hat uns wieder eingeholt. Eingeholt durch die Trauerrede des amtierenden Ministerpräsidenten Oettinger beim Staatsakt für Professor Hans Filbinger. Der Schatten der Terrorherrschaft der Nazis holt uns auf Grund der Tatsache wieder ein, dass es in jeder Armee der Welt, auch in unserer Bundeswehr, eine Militärgerichtsbarkeit gibt. Filbinger wurde, nachdem er 1939 zum Dr. jur. promoviert hatte, zur Marine eingezogen. Nach der üblichen Ausbildung zum Marineoffizier wurde er noch im Dienstgrad eines Oberfähnrichs zur See als Stabsrichter zur Marinegerichtsbarkeit abkommandiert. Diese Kommandierung wollte Filbinger durch den zweimaligen Versuch einer freiwilligen Meldung zur U-Boot-Waffe umgehen. Erfolglos.
Beim Fahnenfluchtverfahren gegen den 21-jährigen Matrosen Walter Gröger wurde Filbinger erst am Tag der Hauptverhandlung Ersatzmann des Anklagevertreters. In einem ersten Verfahren war Gröger zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden. Generaladmiral Otto Schniewind als Gerichtsherr wies allerdings die Anklagevertreter an, die Todesstrafe zu verlangen. Das Gericht verurteilte Gröger auf Antrag Filbingers zum Tode. Einen Begnadigungsantrag lehnte Admiral Dönitz ab und verfügte die Vollstreckung, die Filbinger für den 16. März 1945 ansetzte, wobei er als Leitender Offizier das Exekutionskommando zusammenstellte und den Feuerbefehl gab.
Fahnenflucht war jedoch ein Delikt, das nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen kriegsteilnehmenden Staaten mit der Todesstrafe bewehrt war.
Dies alles sollte sich die Öffentlichkeit auch vor Augen führen, wenn es um die Trauerrede für Filbinger geht. Dies und vor allem auch die Tatsache, dass in der Zeit, in der Filbinger unser Land regierte, Baden und Württemberg zu dem Bundesland zusammenwuchsen, in dem wir alle gerne leben. Einem modernen, liberalen Bundesland, das an der Spitze der Bundesländer steht.
Leserbriefe | 21.08.2025 - 05:00
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Leserbriefe | 21.08.2025 - 05:00
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