Hartmut Wirsching, Beuren. Zum Artikel „Im Bierzelt bleibt die Kippe erlaubt“ vom 8. November.
Leider sind nur ein Teil der Vorschläge eines Bürgerforums in das Nichtraucherschutzgesetz aufgenommen worden. Verschiedene Lobbygruppen haben die beiden Regierungsparteien – wie es oft in der Politik geschieht – bezüglich strengerer Regeln ausgebremst. Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. Jedes Jahr sterben in Deutschland circa 145 000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Als Nichtraucher bin ich ständig den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt, sei es in der Außengastronomie, an Bushaltestellen, Bahnhöfen, auf Balkonen/Terrassen, bei öffentlichen Veranstaltungen. Inhaltlich hätte sich das Nichtraucherschutzgesetz an Singapur orientieren sollen. Dort gibt es eines der umfassendsten Rauchverbote in Asien. Rauchen ist fast überall in der Öffentlichkeit verboten. Es gibt nur wenige ausgewiesene Raucherzonen. Tabakprodukte sind in den asiatischen Ländern grundsätzlich sehr teuer und das Mindestalter für den Tabakkauf beträgt 21 Jahre. Weitere Beispiele sind Länder wie Irland, Griechenland oder Spanien, die sehr strenge Bestimmungen hinsichtlich des Rauchens erlassen haben. Ein weiterer Aspekt ist das schädliche Umweltverhalten der Raucherinnen und Raucher. Man muss nur mal in den Städten auf den Boden, auf die Gehwege, an Bushaltestellen, an Bahnhöfen, an Grillplätzen schauen. Zigarettenkippen werden einfach weggeworfen, ohne an die Umweltbelastung zu denken. Kippen zerfallen über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren und geben dabei ihre vielen giftigen Bestandteile wie Nikotin an Boden und Wasser ab. Das neue Gesetz bleibt deshalb inhaltlich nur halbgekocht.
Leserbriefe | 13.11.2025 - 05:00
Rente und Pension
Jürgen Merkle, Neuffen
Jeder Steuerzahler zahlt jährlich 1942 Euro Steuergeld für Pensionen – zusätzlich zu seinen Rentenbeiträgen. Diese betragen bei einem Lohn von 3500 Euro einschließlich Arbeitgeberanteil rund 650 Euro. Die Unterschiede zwischen ...