Reiner Essl, NT-Reudern. Zum Artikel „Schoko-Streit: Ritter Sport punktet erneut“ vom 14. Januar. Wer sich mit der Herstellung von Lebensmitteln in einer Verpackung befasst, muss alle Aussagen über die Inhaltsstoffe laut Lebensmittelgesetz auf der Packung deklarieren. Das dient der Qualitätsaussage, die letztendlich den Verkaufswert rechtfertigt. Alle Angaben sind gefordert und gipfeln in ein Produkt, das wirtschaftlich und substanziell in den Verbrauchermarkt passen muss. Kein seriöser Hersteller wird die Deklaration auf der Packung durch fingierte Angaben infrage stellen. Gerade hier werden die Unzulänglichkeiten durch Lebensmittelfachleute sichtbar, wenn sie die Deklaration einzelner Zutaten nicht gesetzeskonform sehen.
So geschehen bei Ritter Sport mit dem natürlichen Aroma in der Voll-Nuss-Schokolade, das aus der natürlichen Grundsubstanz „Pfeffer“ durch eine Reihe von Bearbeitungsschritten als Piperonal gewonnen wird. Dieses Produkt besitzt einen harmonischen Vanillegeschmack und findet man auch in den Blütenölen einiger Pflanzen. Warum dieser Aufwand – ganz einfach, da reines Vanillemark zu teuer ist und der Verbraucher keine Preisexzesse nach oben akzeptiert.
Hier gerade liegt die Gefahr, dass sich Stiftung Warentest festbeißt und an die Öffentlichkeit geht, um das Endprodukt von Ritter als Verbraucherirreführung infrage zu stellen, in dem sie Piperonal nicht einem natürlichen Aroma zuordnet. Ohne ein fundamentiertes Statement aller Sachverständigen macht diese Aussage so gefährlich. Die Grundsubstanz ist natürlicher Pfeffer und die Firma Ritter wird den Teufel tun, mit einer Irreführung des Verbrauchers den höchstmöglichen Gewinn anzustreben und den Markennamen zu gefährden. Es ist nahezu verständlich, dass sich solche Institutionen über die Medien mit unausgegorenen Behauptungen in die Verbrauchererinnerung bringen, um ihre Marktberechtigung zu untermauern – obwohl sie dies nicht müssten, da sie für den Verbraucher von Nutzen sind, vorausgesetzt, wenn sie eine fundierte Argumentation nicht verlassen.
Auch die TV-Medien sollten zurückhaltender sein, wenn die Beweislage nicht eindeutig ist. Es ist dadurch möglich, dass ein gutes Lebensmittel zu einem gefährlichen Produkt kolportiert wird, ohne dass nachweislich ein Fehler des Herstellers vorliegt. Auch die Stiftung Warentest kann durch nicht belegbare Beweise schon im Vorfeld ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen und darüber hinaus Arbeitsplätze gefährden.
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