Leserbriefe

Schatzsuche verboten

Erwin Beck, Nürtingen. Zum Artikel „Schatzsucher im Glück“ vom 28. Oktober. Den Bericht über den „Schatzsucher im Glück“ fand ich nicht gut. Wenn Paula Print sich vorher informiert hätte, wäre ihr nicht entgangen, dass Schatzsuche im Gelände mit einem Metalldetektor in Baden-Württemberg verboten ist und bestraft wird. Diese Schatzsucher sind auch meist Raubgräber, die mit ihren Metallsuchgeräten Burgstellen, römische Gutshöfe, Grabfelder und andere geschichtsträchtige Bereiche nach Metallfunden absuchen und diese aus ihrem archäologisch-historischen Zusammenhang unsachgemäß herausreißen. Dadurch werden archäologisch wichtige Befunde zerstört und ihr historischer Wert vernichtet. Eine römische Münze, die bei einer wissenschaftlichen Ausgrabung gefunden wird, hilft den Archäologen noch nach Jahrtausenden, die Grabungsstelle zeitlich einzuordnen und Aussagen über die damaligen Lebensumstände zu machen. Die gleiche Münze, von „Schatzsuchern“ aus dem Zusammenhang gerissen, verliert ohne die weiteren Informationen der ursprünglich sie umgebenden Kulturschichten ihre Aussagekraft und hat auf dem Flohmarkt vielleicht noch einen Wert von 1 oder 2 Euro, wenn überhaupt ein Käufer zu finden ist. Man läuft Gefahr, etwas unwiederbringlich zu zerstören und dabei auch noch bei der Polizei angezeigt zu werden.

Das Landesamt für Denkmalpflege gibt die Empfehlung, wenn man Sondengänger und Raubgräber trifft oder beobachtet, sofort die Polizei, Forstbeamte oder die Denkmalschutzbehörden zu benachrichtigen.

Liebe Paula Print, sage bitte Deinen Lesern deutlich, dass in unserem Bundesland das „Schatzsuchen“, wie es Jürgen Grossmann betreibt, verboten ist und es für unsere archäologischen Kulturdenkmäler katastrophal wäre, wenn der Bericht zum „Schatzsuchen“ anregen würden.

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