Leserbriefe

Rückzahlungen nicht für die Spediteure

Peter Krüger, Nürtingen. Zum Artikel „Bahn erhält Schadenersatz von Fluggesellschaften“ vom 4. September. Im Bericht fehlt der für Nicht-Fachleute unbedingt erforderliche Hinweis darauf, warum ausgerechnet die Bahn Schadenersatz in Sachen Luftfracht erhalten hat. Den Anspruch hat nicht die DB AG als Muttergesellschaft, sondern die Tochter DB Schenker. Die Spedition DB Schenker ist auch einer der größten Luftfracht-Spediteure und hat als solcher zu hohe Beträge für Treibstoff-und Sicherheits-Zuschläge an die genannten Airlines abgeführt.

Die geleisteten Rückzahlungen stehen allerdings nicht den Spediteuren zu, sondern sind von diesen an ihre Kunden zu erstatten. Auch das wird im Artikel leider mit keinem Wort erwähnt.

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