Leserbriefe

Rente und Pension

Jürgen Merkle, Neuffen

Jeder Steuerzahler zahlt jährlich 1942 Euro Steuergeld für Pensionen – zusätzlich zu seinen Rentenbeiträgen. Diese betragen bei einem Lohn von 3500 Euro einschließlich Arbeitgeberanteil rund 650 Euro. Die Unterschiede zwischen Renten für abhängig Beschäftigte und Pensionen für Beamte sind gravierend. Während Arbeitnehmer eine gesetzliche Rente auf Beitragsbasis erhalten, beziehen Beamte eine deutlich höhere, vollständig staatlich finanzierte Pension. Der Ruhegehaltssatz für Beamte kann bis zu 71,75 Prozent des letzten Gehalts erreichen – oft das Doppelte einer regulären Rente. Zudem profitieren Beamte von zahlreichen weiteren Vorteilen: Sie zahlen keine Rentenbeiträge, erhalten umfassende Krankenbeihilfe, sind bei Dienstunfähigkeit besser abgesichert und können häufig früher in den Ruhestand gehen. Ein besonders bedeutsamer Vorteil ist der Familienzuschlag: Bei vier Kindern beträgt er über 900 Euro monatlich, hinzu kommen 1000 Euro Kindergeld. Das stellt eine erhebliche finanzielle Entlastung dar, die abhängig Beschäftigten in der Regel nicht zuteilwird. Diese Privilegien führen zu Ungerechtigkeiten und gefährden die Generationengerechtigkeit im Sozialstaat. Für gleiche Arbeit erhalten abhängig Beschäftigte im Alter oft ein deutlich niedrigeres Einkommen, obwohl sie über Jahre hinweg Beiträge geleistet haben. Es ist daher dringend notwendig, die Beamtenversorgung an die Realität der gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen, um faire Bedingungen und langfristige Stabilität in der Altersvorsorge für alle zu gewährleisten. Übrigens: Klaus Wickel, Chef der Jungen Union, erhält nach 25 Jahren als Abgeordneter 6250 Euro Rente – und nach vier Jahren bereits 1000 Euro.

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