Leserbriefe

Rennradfahrer hat sich nicht falsch verhalten

Norbert Aldinger, Kirchheim. Zum Artikel „Radfahrer zu Fall gebracht“ vom 16. Februar. Auch ich habe mit dem Rennrad die Ulmer Straße schon an dieser Stelle benutzt und kenne daher die Situation genau. Das gefahrlose Überholen eines Radfahrers mit einem zweispurigen Fahrzeug ist hier wegen der Trennung der Richtungsfahrbahnen durch einen baulich angelegten Mittelstreifen nicht möglich. Deshalb wohl ist der Rennradfahrer in der Mitte der Fahrbahn gefahren, so wie ich das auch tue, damit ich nicht mit viel zu geringem Seitenabstand überholt werde. Der Rennradfahrer hat daher nichts falsch gemacht und sich absolut korrekt verhalten. Allenfalls könnte man ihm vorwerfen, dass er sich besser nicht auf einen Disput mit dem Autofahrer eingelassen hätte.

Umso verwerflicher ist daher die Tat des Autofahrers, der die Körperverletzung des Radfahrers zumindest billigend in Kauf genommen, wenn nicht vorsätzlich begangen hat. Ich hoffe, dass Polizei und Staatsanwaltschaft alles daransetzen, den Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Nährboden für diese Tat auf einem gesamtgesellschaftlichen Problem beruht. Ein Beispiel: Nach Ansicht meiner Arbeitskollegen gehört ein auf der Fahrbahn fahrender Radfahrer schlicht umgefahren. Nun hat es jemand getan. Es kann nicht sein, dass eine ganze Verkehrsart ausgegrenzt und zum Freiwild erklärt wird. Es ist wichtig, dass der Verantwortliche schnell gefunden wird. Sonst lesen wir an dieser Stelle bald von einem bewusst totgefahrenen Radfahrer.

Bleibt noch der parallel verlaufende, nicht benutzungspflichtige, für Radfahrer freigegebene Gehweg. Ein Thema, das aufkommen muss. Dieser hat jedoch mit dem gesamten Vorgang nichts zu tun. Eine Diskussion über dessen Eignung zum Rennradfahren wäre Stoff für eine ganze Zeitungsseite.

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