Leserbriefe

Nominierung hätte abgelehnt werden müssen

Walter Stahli, Nürtingen. Zu den Artikeln „Nach Eklat in Koalition – Wahl aller Verfassungsrichter vertagt“ und „Union stürzt Schwarz-Rot in die Krise“ vom 12. Juli.

Bei aller Kritik an der verschobenen Wahl der Bundesverfassungsrichter bin ich der Meinung, dass sich der ganze Ärger hätte vermeiden lassen, wenn man sich frühzeitig auf eine andere, weniger umstrittene Kandidatin als Frau Frauke Brosius-Gersdorf geeinigt hätte. Dabei stellt sich die Frage, ob es klug von der SPD war, eine Juristin vorzuschlagen, die bekanntlich (unter anderem) für das Gendern, gegen das Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst, für die Streichung des Paragrafen 218 und für ein Verbot der AfD eintritt. Von Unparteilichkeit kann bei dieser Kandidatin kaum die Rede sein. Hinzu kommen noch die zahlreichen Textübereinstimmungen zwischen der Dissertation von Frau Brosius-Gersdorf und der Habilitationsschrift ihres Ehemannes, die von Stefan Weber festgestellt wurden. Die Empörung von Herrn Klingbeil, Frau Rehlinger, Herrn Miersch (alle SPD) und Frau Haßelmann (Grüne) ist verständlich – denn mit einer Bundesverfassungsrichterin wie Frau Brosius-Gersdorf hätte die SPD mit dem Segen des Gerichts jene Politik weiterverfolgen können, für die die Ampel-Koalition abgewählt wurde. Übrigens: Die Union hat das viel zu spät erkannt und hätte die Nominierung dieser Kandidatin von Anfang an ablehnen müssen. Denn mit solchen Bundesrichtern kann sich Herr Dobrindt seine Bemühungen um eine Wende in der Asyl- und Migrationspolitik, salopp gesagt, „abschminken“. Was bleibt dann noch von den Versprechungen von Merz und Söder? Wäre diese Juristin mit Hilfe von CDU und CSU gewählt worden, hätte das dem Vertrauen der Bürger in das Bundesverfassungsgericht wohl mehr geschadet als genutzt. Deshalb bleibt nur die Hoffnung, dass es im September nicht dazu kommt.

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