Leserbriefe

Neue Grundrechte für Geimpfte

Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „Einheitliche Regeln für Geimpfte in Sicht“ vom 4. Mai. Die Nürtinger Zeitung berichtet “. . . dass Geimpfte mit negativ Getesteten gleichgestellt werden sollen. Das Corona-Kabinett hatte sich am Montag auf die Verordnung geeinigt“.

Das betrifft zwar bisher nur die Acht-Prozent-Minderheit der aufgeklärten Deutschen, die schon „doppelt-geimpft“ sind, aber daraus wird mit Staats- und Medienmacht sehr bald die Mehrheit der „Geimpften mit Grundrechten“ geschaffen, bescheinigt mit dem deutsch-europäischen Corona-Impfpass. Damit noch nicht gelöst ist allerdings das Problem der öffentlichen Kennzeichnung, sodass die Polizei und die Mitmenschen erkennen können, wer sich nachts wieder frei bewegen und sogar problemlos zum Friseur gehen darf. Die Coronas werden wohl eher die künftige Minderheit der „Un-Geimpften“ zu einer Kennzeichnung zwingen. Bewährte Vorbilder dazu gibt es aus vergangenen Zeiten, die als Geist immer noch verbreitet sind. Eine gute Möglichkeit wäre zum Beispiel ein Gebot „Ohne Maske“, damit die Un-Geimpften auch bei der neuen Gesichts-Überwachung auffallen, während die Geimpften ihr Gesicht auch künftig verbergen dürfen hinter geeigneten Masken.

Was aber bedeutet die „Gleichstellung mit negativ Getesteten“ in der neuen Verordnung? Das klingt wie eine frohe Botschaft für die Millionen Menschen, denen bei den „PCR-Massentests“ schriftlich und dauerhaft bestätigt wird, dass sie „negativ“ sind – also gesund. Das sind immerhin mehr als 90 Prozent aller Getesteten. Bisher ist diese Gesundheit aber kein Vorteil, denn sämtliche Corona-Maßnahmen von Maske über AHA bis zum zwanghaften Impf-„Angebot“ bleiben trotzdem in Kraft. Die maximal zehn Prozent „positiv Getesteten“ sind zwar auch weder krank noch ansteckend, aber verdächtig. Deshalb werden sie an das RKI gemeldet, dort entsprechend verarbeitet und als „Infektionszahlen“ und „Inzidenzen“ täglich in ARD und ZDF verbreitet.

Wenn die „negativ-Gesunden“ künftig den Geimpften gleichgestellt und ihnen scheibchenweise ebenfalls Grundrechte gewährt werden, die allen Menschen sowieso gehören, muss das auch für die Kinder gelten, die sogar zweimal pro Woche mit „Popel-Schnelltests“ nachweisen müssen, dass sie „negativ“ sind.

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