Bernd Veil, Bempflingen. Wir sind zurzeit in einem Wohn- und Geschäftshaus in der Kleinbettlinger Straße 1 in Grafenberg mit Elektroarbeiten tätig. Bestreben jedes Architekten und Bauherren ist es, eine Baustelle möglichst zügig abzuschließen. Deshalb sind gleichzeitig mehrere Handwerker mit ihren Fahrzeugen auf der Baustelle präsent. Schnell werden dabei die Stellplätze knapp. Da bleibt es nicht aus, dass man zwangsläufig auch mal nicht gerade vorschriftsmäßig parkt. So geschehen unserem Monteur, der unser beschriftetes Firmenfahrzeug gegenüber der Zufahrt zum Ärztehaus parkte und sich prompt einen Strafzettel einhandelte. Er hatte so geparkt, dass ein problemloses Vorbeifahren jederzeit möglich war. Es war weit und breit keine Parkmöglichkeit vorhanden. Man sollte bedenken, dass ein Handwerker seine Werkzeuge, Maschinen und Materialien morgens und abends nicht noch kilometerweit herumschleppen kann.
Meiner Argumentation, ob es tatsächlich immer gleich nötig sei, mit Geld abzustrafen, anstatt einen auswärtigen Handwerker darauf hinzuweisen, dass man hier nicht parken dürfe, und das nächste Mal erst einen Bußgeldbescheid ausstellen sollte, wurde in meinem Gespräch im Rathaus sogar anfangs mit Verständnis begegnet. Ich bat, darüber nachzudenken, ob man den Strafzettel nicht doch zurücknehmen kann. Telefonisch kam aber nach circa eineinhalb Wochen dann eine strikte Absage. Begründung: Gleichbehandlung aller. Von Einsicht keine Spur. Der stolze Amtsschimmel, der bleibt stur. Mir ist jedoch konkret von einer Baustelle – auch in derselben Straße – bekannt, dass sich Handwerker erfolgreich gegen Strafzettel wehrten. So viel zum Thema Gleichbehandlung.
Durch diesen Vorfall erfuhr ich von einem ortsansässigen Handwerker, dass er schon mindestens dreimal in der Kleinbettlinger Straße an verschiedenen Baustellen abgestraft wurde. Mit einem Handwerksbetrieb, der schon über 50 Jahre seine Gewerbesteuern zahlt, geht man nicht so um. Das ist Schikane! Sein Fahrzeug war aufgrund der Firmenbeschriftung eindeutig erkennbar. Mir stellt sich die Frage, ob es den verantwortlichen Personen an sozialer Kompetenz wie Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl, gesundem Menschenverstand, Toleranz und Kooperationsbereitschaft mangelt? Man hätte hier kulanter reagieren müssen! Aber es ist einfacher und bequemer, einen Verkehrsteilnehmer abzustrafen. Jemanden zu überzeugen ist mit mehr „Arbeit“ verbunden. Ich bin der Meinung, dass man einen Strafzettel bei stichhaltiger Argumentation auch zurücknehmen kann. Dass dies möglich ist, habe ich selbst schon erlebt!
Bei meinem Gespräch im Rathaus erfuhr ich, dass die Vollzugsbeamten aus Metzingen für die Gemeinde Grafenberg zwei- bis dreimal wöchentlich tätig sind. Zum Vergleich: Bei der Gemeinde Bempflingen ist dies nur sporadisch, in unregelmäßigen Abständen der Fall!
Leserbriefe | 04.06.2025 - 05:00
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Leserbriefe | 04.06.2025 - 05:00
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Die Aufregung ist groß, weil Friedrich Merz und Carsten Linnemann eine Binsenweisheit ausgesprochen haben: wollen wir unseren Wohlstand erhalten, müssen ...